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Anspruch auf Notbetreuung von Kindern Angehöriger systemrelevanter Berufe

Im Zeitraum der Schließung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen steht den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Notbetreuung ihrer Kinder zu. Näheres erfahren Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/

Der Kreis der zur Notbetreuung Berechtigten wurde von der Bayerischen Staatsregierung am 21.03.2020 ausgeweitet. Dazu gehören jetzt unter anderem Personen, die in Einrichtungen beschäftigt sind, welche der Handlungsfähigkeit zentraler Stellen von Staat, Justiz und Verwaltung dienen. Nach Auffassung der Rechtsanwaltskammer Bamberg sind davon auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte umfasst, weil diese einen systemrelevanten Beruf ausüben. Die gleiche Meinung vertritt zum Beispiel der Deutsche Anwaltverein.

Eine verbindliche Festlegung ist der Rechtsanwaltskammer freilich nicht möglich.

Den Vordruck einer Erklärung zur Berechtigung zu einer Notbetreuung (Stand 21.03.2020) können Sie hier herunterladen:

Eingeschränkte Erreichbarkeit der RAK-Geschäftsstelle

Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Verständnis dafür gebeten, dass die Kammergeschäftsstelle derzeit nur eingeschränkt erreichbar ist.

Die Telefonzeiten wurden von Montag bis Donnerstag auf 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und am Freitag auf 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr begrenzt. Gleiches gilt grundsätzlich für die Besuchszeiten, wobei darum gebeten wird, von persönlichen Vorsprachen Abstand zu nehmen bzw. die Geschäftsstelle nur nach Voranmeldung aufzusuchen.

Für den allgemeinen Publikumsverkehr ist die Rechtsanwaltskammer bis auf Weiteres geschlossen.

Postsendungen bitten wir vorerst nicht mehr per Gerichtsfach, sondern per Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten der Geschäftsstelle zukommen zu lassen. Vorzugsweise sollte eine elektronische Übermittlung (per beA oder E-Mail) erfolgen.

Aktuelle Informationen auf der Homepage der RAK Bamberg

Die neuesten Meldungen zur Corona-Krise und alle Informationen, die für die Anwaltschaft und den Betrieb von Anwaltskanzleien von Bedeutung sind, finden Sie meist tagesaktuell auf der Kammerhomepage unter www.rakba.de.

Von dort gelangen Sie über einen Link auch zur Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer, die unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/ regelmäßig über neue Entwicklungen berichtet.

Feststellung des Katastrophenfalles in Bayern – keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Betrieb von Anwaltskanzleien

Die Bayerische Staatsregierung hat am 16.03.2020 den Katastrophenfall festgestellt. Damit verbunden ist unter anderem die Schließung von Ladengeschäften des Einzelhandels und diverser Freizeiteinrichtungen, die Einschränkung des Gaststättenbetriebs und das Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration sowie in folgenden Dokumenten:

Auf den Betrieb einer Anwaltskanzlei haben diese Beschränkungen keine unmittelbaren Auswirkungen. Jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt muss unter Abwägung der bestehenden Risiken selbst entscheiden, ob er seine Kanzlei vorläufig schließt, den Mandantenkontakt reduziert oder vorerst keine Maßnahmen ergreift. Mandanten haben weder einen Anspruch auf eine persönliche Besprechung noch ist es einem Rechtsanwalt untersagt, Besprechungstermine zu vergeben. Dies liegt allein im Ermessen des Anwalts.

Im Falle einer vorübergehenden Kanzleischließung, die länger als eine Woche andauert, wird jedoch um Beachtung der Vorgaben des § 53 Abs. 1 BRAO gebeten. Danach hat ein Rechtsanwalt, der länger als eine Woche daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, für seine Vertretung zu sorgen. Auf die Ursachen des Ausfalls kommt es hierbei nicht an.

Schließung von Gerichten, Absetzung von Gerichtsterminen und Fristverlängerungen

In einer

hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof darauf hingewiesen, dass vorläufig bis 31.03.2020 alle mündlichen Verhandlungen ausgesetzt sind.

Andere Gerichte, insbesondere aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Kammerbezirk, haben sich bislang der Kammer gegenüber noch nicht konkret geäußert. Der Chefpräsident des OLG Bamberg, Lothar Schmitt, verwies in einem Telefonat am 17.03.2020 mit dem Präsidenten der RAK Bamberg, Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz, auf die richterliche Unabhängigkeit, die Anweisungen nicht zuließen. Jede Richterin und jeder Richter müsse eigenverantwortlich entscheiden.

Allerdings sei den Gerichten empfohlen worden, mit Terminsverlegungsgesuchen (§ 227 ZPO) und Fristverlängerungsanträgen (§ 224 Abs. 2 ZPO) großzügig zu verfahren. Entsprechendes gelte bei quarantänebedingten Fristversäumnissen und dadurch notwendigen Wiedereinsetzungsgesuchen. Chefpräsident Schmitt sagte zu, sich für die Beachtung dieser Empfehlungen stark zu machen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit einer

an die Justiz appeliert, den von der Corona-Krise mittelbar oder unmittelbar betroffenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten entgegenzukommen. Alle Gerichte wurden gebeten, bereits anberaumte, nicht eilbedürftige Termine in Abstimmung mit den Parteivertretern aufzuheben und auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen. Fristen sollten unter Berücksichtigung der aktuellen Situation möglichst großzügig gesetzt, Fristverlängerungsanträge wohlwollend behandelt werden.

Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer und anderer Regionalkammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Thema Coronavirus auf ihrer Internetseite unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/ einige Hinweise zur Informationsbeschaffung sowie zahlreiche Links zu folgenden Themen veröffentlicht:

Bitte beachten Sie auch die dortigen berufsrechtlichen Hinweise bzw. Verhaltensempfehlungen im Falle einer Erkrankung oder Verhängung von Quarantänemaßnahmen und sorgen Sie insbesondere für Ihre Vertretung nach § 53 Abs. 1 BRAO, sollten Sie länger als eine Woche daran gehindert ist, Ihren Beruf auszuüben.

Weitere Informationen finden Sie zudem auf den Internetseiten folgender Rechtsanwaltskammern:

Kammertag am 24.04.2020 – nur die Kammerversammlung findet statt

Der Kammervorstand hat in seiner Sitzung vom 13.03.2020 beschlossen, den Kammertag am Freitag, 24.04.2020, auf die (ordentliche) Kammerversammlung zu beschränken. Neuer Beginn im Würzburger Lehrgangswerk (WLW) in Bamberg, Würzburger Straße 59, ist 15:00 Uhr.

Die für 09:00 Uhr geplante Fortbildungsveranstaltung mit DAV-Präsidentin Edith Kindermann wird ebenso entfallen wie das gemeinsame Mittagessen um 12:00 Uhr, wofür um Verständnis gebeten wird.

Eine Absage auch der Kammerversammlung muss je nach Entwicklung vorbehalten bleiben.

Die Wahl zum Kammervorstand wird dadurch nicht beeinflusst, nachdem die Präsenzwahl durch die Briefwahl ersetzt wurde. Auch die Möglichkeit, die Stimmen noch in der Kammerversammlung abzugeben, bleibt bestehen (sofern sie stattfindet).

Nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstand/wahl-des-vorstands-2020/.

Ausbildung und Prüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten

Seit 16.03.2020 ist in Bayern der gesamte Schulbetrieb eingestellt, was vorerst bis einschließlich 19.04.2020 (Ende der Osterferien) der Fall ist. Dies betrifft auch alle Berufsschulen im Bezirk der RAK Bamberg, so dass die Auzubildenden – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung mit ihrem Ausbilder – die Kanzlei aufzusuchen haben. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Berufsschulen:

Die Abschlussprüfung 2020/II soll nach derzeitigem Stand wie geplant durchgeführt werden, allerdings mit diversen Einschränkungen bei Corona-Infektion oder -Verdacht. Näheres entnehmen Sie bitte den beigefügten

Je nach Entwicklung muss eine Absage der Prüfung vorbehalten bleiben. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Berufsschulen keine Prüfungsräume zur Verfügung stellen können und Ersatzräume nicht zu finden sind.

Auf die Bitte der Berufsschulen, die Auszubildenden an den ausgefallenen Schultagen von der „Kanzleipflicht“ zu befreien, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Schulen stellen ihren Schülern die einschlägigen Unterlagen zur Verfügung, um insbesondere den Teilnehmern der Abschlussprüfung zu ermöglichen, im „Eigenstudium“ den Unterrichtsstoff zu erlernen. Dessen Vermittlung kann selbstverständlich auch durch die Ausbilder in der Kanzlei erfolgen, nicht zuletzt im Hnblick auf § 28 BORA.

Die weiteren Prüfungsvorbereitungskurse am 28.03.2020 und 04.04.2020 in Bamberg müssen leider entfallen. Gesonderte Nachrichten an alle Teilnehmer bzw. deren Kanzleien wurden bereits per E-Mail verschickt.

Über die Kurse in Würzburg am 18.04.2020 und 25.04.2020 kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Bitte beachten Sie hierzu die Veröffentlichungen auf der Kammerhomapage unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsvorbereitungskurse/.

Eingeschränkter Besucherverkehr in den JVAen Bamberg und Kronach

Der Direktor der Justizvollzugsanstalten Bamberg und Kronach hat alle Rechtsanwälte gebeten, ihre Besuche auf das notwendige Maß zu beschränken. Zudem werden auch Rechtsanwälten bei Einlass in die JVA einige Fragen gestellt, um das Infektionsrisiko einschätzen zu können; ein erhöhtes Risiko kann zum Schutz der Gesundheit der Insaßen zur Zurückweisung führen. Die Verteidigerrechte sollen aber so weit wie möglich gewahrt werden.

Es wird um Beachtung und Verständnis gebeten.

Geschäftsstelle der RAK Bamberg bleibt bis auf Weiteres erreichbar

Die Kammergeschäftsstelle wird auch weiterhin für alle Kammermitglieder erreichbar sein, insbesondere telefonisch, per Telefax, per E-Mail und per beA. Allerdings wurden von Montag bis Donnerstag die Geschäftszeiten auf 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr (statt 17:00 Uhr) beschränkt. Um Beachtung wird gebeten.

Von persönlichen Vorsprachen in den Räumen der Geschäftsstelle bitten wir aus Sicherheitsgründen bis auf Weiteres abzusehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Wahl zum Kammervorstand 2020 – Bewerber

Am 13.02.2020 ist die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen abgelaufen. Dementsprechend hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung vom selben Tag folgende, ordnungsgemäß vorgeschlagene, Bewerber zur Wahl zugelassen (jeweils in alphabetischer Reihenfolge gelistet):

Aus dem Bezirk des Landgerichts Bamberg:

  • Rechtsanwältin Susanne Drehsen, Bamberg
  • Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler, Bamberg
  • Rechtsanwalt Georg Winkler, Bamberg

Aus dem Bezirk des Landgerichts Hof:

  • Rechtsanwalt Thomas Figge, Schwarzenbach/Saale

Aus dem Bezirk des Landgerichts Würzburg:

  • Rechtsanwalt Wolfgang Bauer, Würzburg
  • Rechtsanwältin Gudrun Bohnert, Würzburg
  • Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht, Würzburg
  • Rechtsanwältin Martina Lehr, Kitzingen
  • Rechtsanwältin Wiebke Schneller, Würzburg

Nach Ziffer 5. des Terminplans vom 26.09.2019 werden die Wahlunterlagen am 23.03.2020 an alle wahlberechtigten Kammermitglieder versandt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Wahlfrist zu laufen. Die Möglichkeit der Stimmabgabe besteht bis Freitag, 24.04.2020, 17:00 Uhr.

Weitere Informationen zur Vorstandswahl finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg.

Elektronischer Rechtsverkehr beim OLG Bamberg ab 27.04.2020

Das Oberlandesgericht Bamberg wird am 27.04.2020 mit der zweiten Stufe des elektronischen Rechtsverkehrs beginnen. Ab diesem Zeitpunkt werden elektronisch eingereichte Dokumente (Schriftsätze, Anlagen usw.) – aber auch nur diese – elektronisch weiterverarbeitet und an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der am Verfahren beteiligten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte übermittelt. Dies gilt für alle Senate und Abteilungen des OLG.

In Papierform beim OLG eingereichte Schriftstücke werden unverändert in Papierform weitergeleitet, also nicht etwa eingescannt und elektronisch verarbeitet.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich rechtzeitig darauf einzustellen und zur Vermeidung von Haftungsfällen ihre passive Nutzungspflicht noch sorgfältiger zu beachten.

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Einstellung des Supports für Windows 7 – Konsequenzen für Datenschutz und beA

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat daran erinnert, dass Microsoft zum 14.01.2020 den Support für Windows 7 eingestellt hat. Dies bedeutet u.a., dass es keine Sicherheitsupdates mehr geben wird. Die Umstellung auf Windows 10 kann sowohl aus Gründen des Datenschutzes als auch im Hinblick auf das besondere elektronische Anwaltspostfach Handlungsbedarf mit sich bringen.

Nähere Informationen und Lösungsmöglichkeiten aus datenschutzrechtlicher Sicht entnehmen Sie bitte dem

das auch auf deren Internetseite unter https://brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/ heruntergeladen werden kann.

Bei der Nutzung des beA kann es zu Problemen kommen, weil nicht immer alle Einstellungen erhalten bleiben. Gegebenenfalls müssen die Software für das Kartenlesegerät und die beA Client Security neu installiert werden. Die konkrete Vorgehensweise finden Sie im neuesten

beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 4/2020.

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Tätigkeitsbericht 2019 der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft

Die Bereitschaft der Rechtsanwälte, an Verfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen, ist im Jahre 2019 von ca. 89 % im Vorjahr auf ca. 92 % gestiegen. Eingegangen sind 1.002 Anträge, bei denen es sich etwa zu gleichen Teilen um Gebührenstreitigkeiten und Streitigkeiten über Schadensersatzforderungen handelt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer vom Eingang der vollständigen Beschwerdeakte bis zur Übermittlung des Schlichtungsvorschlages sank von 68 Tagen im Jahre 2018 auf 62 Tage im letzten Jahr.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Der Tätigkeitsbericht 2019 steht unter
www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/Tätigkeitsberichte zum Download bereit.

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2020/II

Die schriftliche Prüfung 2020/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Dienstag, 12.05.2020, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Donnerstag, 14.05.2020, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 02.03.2020 bis 03.04.2020 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 03.07.2020, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg und am Samstag, 04.07.2020, in der Berufsschule Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Samstag, 18.07.2020, in der Berufsschule Bamberg.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2019 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

Workshops des RENO Würzburg e.V. am 06.03. und 13.03.2020 in Würzburg

Der RENO Würzburg e.V. veranstaltet am Freitag, 06.03.2020 und 13.03.2020, zwei Workshops für Kanzleimitarbeiter/innen zur Büroorganisation. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den Einladungen.

Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Im Rahmen der Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat das Deutsche Anwaltsinstitut eine Aufstellung über die Fortbildungsveranstaltungen im April 2020 übermittelt. Diese finden Sie nachstehend zum Download.

Alle DAI-Veranstaltungen können Sie zudem auf der Kammer-Homepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen abrufen. Bitte beachten Sie den ermäßigten Teilnehmerbeitrag für Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Erlanger Cybercrime Tag am 18.03.2020

Am Mittwoch, 18.03.2020, findet ab 10:00 Uhr im Wassersaal der Orangerie im Erlanger Schlossgarten der diesjährige Erlanger Cybercrime Tag statt. Thema ist die IT-Forensik, die auch in der Strafverteidigung eine hohe Bedeutung hat. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Alle Kolleginnen und Kollegen sind herzlich eingeladen. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 11.03.2020.

Tagung „Input Control“ am 20.03.2020 in München

Am Freitag, 20.03.2020, veranstaltet die Forschungsstelle für Rechtsfragen der Digitalisierung der Universität Passau gemeinsam mit dem Munich Center for Dispute Resolution eine Tagung zum Thema „Input Control – Datenqualität und Datenvalidität als Grundlage rechtlicher Automatisierungsprozesse“. Sie findet von 09:00 Uhr bis 18:15 Uhr (mit anschließendem Abendimbiss) an der Ludwig-Maximilian-Universität in München statt. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem

Tagung „Strafrecht und Digitalisierung“ am 08.05. und 09.05.2020 in Leipzig

Am 08.05. und 09.05.2020 findet an der Universität Leipzig die Tagung „Strafrecht und Digitalisierung“ statt, die von Frau Professor Dr. Elisa Hoven (Universität Leipzig), Frau Professor Dr. Dr. Frauke Rostalski (Universität zu Köln) und Herrn Professor Dr. Hans Kudlich (Universität Erlangen-Nürnberg) organisiert wird. Sie widmet sich den zunehmenden Einflüssen der Digitalisierung auf das materielle Strafrecht.

Hate Speech im Internet, der Einsatz von social bots oder die Möglichkeit eines digitalen Hausfriedensbruchs stellen neue gesellschaftliche Bedrohungen dar. ExpertInnen aus Wissenschaft, Praxis und Politik diskutieren, ob und wie sich das Strafrecht im Zeitalter der Digitalisierung wandeln muss, um auf neue Kriminalitätsphänomene reagieren zu können. Eine besondere Bedeutung kommt der Verantwortlichkeit von Betreibern zu: Sollen sie stärker als bislang in die Pflicht genommen werden, um Straftaten aufzuklären und zu ahnden? 

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Anmeldungen sind unter medienstrafrecht@uni-leipzig.de möglich. Anmeldeschluss ist Freitag, 17.04.2020.