Ausbildungsprämie bei Einstellung von Lehrlingen bis Ende 2020

Die Bundesregierung hat am 24.06.2020 beschlossen, mit einem Schutzschirm im Volumen von 500 Millionen Euro die betriebliche Ausbildung auch in der Corona-Krise zu sichern. Danach sollen Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – mit bis zu 249 Beschäftigten eine Prämie von 2.000,00 € oder 3.000,00 € Euro erhalten, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Krise betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen. Näheres entnehmen Sie bitte den

sowie der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum wurden – auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg – bislang deutlich weniger Verträge für das im Herbst beginnende Ausbildungsjahr abgeschlossen. Die Kammer appeliert an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, weiterhin Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden und damit den Nachwuchs und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.

Um den Ausbildungsberuf zu bewerben, hat die Kammer in Zusammenarbeit mit der Vereinigung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten Würzburg und Umgebung e.V. (RENO Würzburg) und dem Würzburger Anwaltverein e.V. nachstehenden Artikel in der Würzburger Wochenzeitung (WOB) veröffentlicht.