Handlungshinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine Handlungshinweise zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte überarbeitet. Die neue Version (Stand Juni 2020), die auch Ausführungen zu Syndikusrechtsanwälten enthält, finden Sie nachstehend.