Senkung der Umsatzsteuer vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 – weitere Informationen

Am 29.06.2020 haben Bundestag und Bundesrat das

beschlossen und somit das erste zentrale Element des Konjunkturpakets der Bundesregierung abschließend auf den Weg gebracht. Die Neufassung von § 28 Abs. 1 und 2 UStG (Art. 3 des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes) sieht vor, dass die gesetzliche Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Satz von 7 % auf 5 %, reduziert wird. Zudem gibt es zahlreiche steuerliche Erleichterungen und Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen.

Entscheidend für die Höhe der Umsatzsteuer im Einzelfall ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung (§ 27 Abs. 1 UStG). Bei Lieferungen kommt es darauf an, wann der Leistungsempfänger die Verfügungsmacht an dem Gegenstand erworben hat; bei bewegten Lieferungen auf deren Beginn. Bei sonstigen Leistungen ist der Zeitpunkt ihrer Vollendung maßgebend; bei Dauerleistungen das Ende des Leistungsabschnitts.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bedeutet dies Folgendes:

  • Endet(e) der Leistungszeitraum vor 01.07.2020, ist die Vergütung also spätestens am 30.06.2020 fällig (gewesen) i. S. v. § 8 Abs. 1 RVG, sind 19 % Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
  • Soweit die Vergütung im Zeitraum zwischen 01.07. und 31.12.2020 fällig ist, unterliegt sie dem ermäßigten Steuersatz von 16 %. Sind vor 01.07.2020 Anzahlungen mit 19 % Umsatzsteuer geflossen, sind 3 % zu erstatten.
  • Bei anwaltlichen Leistungen nach 31.12.2020 gilt wieder der Regelsteuersatz von 19 %. Hat der Mandant zwischen 01.07. und 31.12.2020 Vorschüsse mit 16 % erbracht, sind die Leistungen mit 3 % nachzuversteuern.
  • Bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung sind die tatsächlich in Rechnung gestellten bzw. gezahlten Steuersätze maßgebend.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den

Auch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat angekündigt, ein Schreiben zur Steuersatzsenkung zu veröffentlichen. Dieses liegt als Entwurf bereits vor, den Sie hier herunterladen können.

Die finale Fassung bleibt abzuwarten.