Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen

In seiner Sitzung am 02.07.2020 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht beschlossen. Als Artikel 2 des Gesetzes wurden mit dem Gesetz zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kammern u.a. im Bereich der Bundesrechtsanwaltsordnung Vorschriften aufgenommen, die etwa Beschlüsse der Vorstände der Rechtsanwaltskammern, Kammerversammlungen, die Hauptversammlung und die Satzungsversammlung betreffen und für sie pandemiespezifische Verfahrensabläufe regeln.

Das Gesetz wurde am 16.07.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es steht nachfolgend zum Download bereit.