Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen erarbeitet, die nachfolgend zum Download bereit stehen.

Hintergrund ist das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, wonach auch für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte für bestimmte Steuermodelle eine Anzeigepflicht eingeführt wird. Dadurch wird die Richtlinie (EU) 2018/822 („DAC-6“) in nationales Recht umgesetzt. Die Regelungen sind ab dem 01.07.2020 anzuwenden.

Rechtsanwälte, die als sog. Intermediäre auftreten, haben grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb der vorgegebenen Fristen elektronisch zu melden. Dies gilt auch dann, wenn sie selbst nicht steuerrechtlich beraten, sondern „nur“ eine von anderen Personen entwickelte Struktur umsetzen. Der Beitrag des Ausschusses gibt Rechtsanwälten ein Schema an die Hand, das bei allen Mandaten geprüft werden muss.