Sechste Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) seit 22.06.2020 in Kraft

Am 22.06.2020 ist die

in Kraft getreten. Sie ist – nach Änderungen am 24.06. und 30.06.2020 – derzeit bis 19.07.2020 gültig und bringt weitere Lockerungen bei den Konaktbeschränkungen und sonstigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Entfallen ist unter anderem die noch in § 13 Abs. 4 der 5. BayIfSMV angeordnete Beschränkung der Bewirtungszeiten in Gastronomiebetrieben auf 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Diese hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 19.06.2020 als nicht rechtskonform erachtet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der

Weitere Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-und-die-justiz/rechtsprechungsuebersicht/bayern/.