Überbrückungshilfe Corona: Antragstellung seit 08.07.2020 möglich – demnächst auch durch Rechtsanwälte?

Seit 08.07.2020 können Online-Anträge auf Überbrückungshilfe Corona gestellt werden. Zuständig für die Abwicklung ist in Bayern die IHK für München und Oberbayern. Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe, auch Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs), erhalten Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/ sowie in nachfolgendem Dokument.

Bislang sind nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer als sog. prüfende Dritte zur Antragstellung berechtigt. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat erneut die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess gefordert – und hierfür die ausdrückliche Unterstützung der Rechtsanwaltskammer Bamberg erhalten. Bitte lesen Sie hierzu die nachstehenden Schreiben des BRAK-Präsidenten Dr. Wessels an die Bundesjustizministerin (auch verschickt an den Bundesfinanzminister und den Bundeswirtschaftsminister) und an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß (auch verschickt an die Parlamentarische Staatssekretärin Winkelmeier-Becker).

Eine positive Reaktion steht noch aus.