Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2020

In einem

hat die Bundesrechtsanwaltskammer nochmals auf den 8. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2020 hingewiesen. Er soll vom 01.10. bis 03.10.2020 in Hannover stattfinden, sofern die Corona-Pandemie dies zulässt; gegebenenfalls ist die Durchführung von Onlineverhandlungen geplant.

Unterstützer aus der Anwaltschaft werden weiterhin gesucht. Insbesondere werden Praktiker benötigt, die Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil nach der bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewerten. Am 25.06.2020 wurde der Fall veröffentlicht; Anfang September erhält jeder Korrektor jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze, die bis zum 20.09.2020 zu bewerten sind.

Eine Anmeldung als Richter, Juror und/oder Korrektor der Schriftsätze ist unter https://soldanmoot.de/soldan-moot-2020/#anmeldung möglich. Fragen beantworten Professor Dr. Wolf und sein Team (info@soldanmoot.de) sowie die Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer Kristina Trierweiler (trierweiler@brak.de). Weitere Informationen finden Sie unter http://www.soldanmoot.de/.