In einem
hat die Bundesrechtsanwaltskammer nochmals auf den 8. Soldan Moot zur anwaltlichen Berufspraxis 2020 hingewiesen. Er soll vom 01.10. bis 03.10.2020 in Hannover stattfinden, sofern die Corona-Pandemie dies zulässt; gegebenenfalls ist die Durchführung von Onlineverhandlungen geplant.
Unterstützer aus der Anwaltschaft werden weiterhin gesucht. Insbesondere werden Praktiker benötigt, die Schriftsätze hinsichtlich Schlüssigkeit, Überzeugungskraft und Stil nach der bekannten Punkteskala von 0 bis 18 Punkten bewerten. Am 25.06.2020 wurde der Fall veröffentlicht; Anfang September erhält jeder Korrektor jeweils zwei aufeinander bezugnehmende Kläger- und Beklagtenschriftsätze, die bis zum 20.09.2020 zu bewerten sind.
Eine Anmeldung als Richter, Juror und/oder Korrektor der Schriftsätze ist unter https://soldanmoot.de/soldan-moot-2020/#anmeldung möglich. Fragen beantworten Professor Dr. Wolf und sein Team (info@soldanmoot.de) sowie die Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer Kristina Trierweiler (trierweiler@brak.de). Weitere Informationen finden Sie unter http://www.soldanmoot.de/.