Ende des Katastrophenfalls in Bayern seit 16.06.2020 – neue Corona-Regelungen ab 17.06. bzw. 22.06.2020

Der seit 16.03.2020 in Bayern geltende Katatrophenfall ist seit Ablauf des 16.06.2020 beendet. Dies hat der Bayerische Ministerrat an diesem Tag angesichts sich weiterhin positiv entwickelnder Infektions- und Kennzahlen beschlossen. Dementsprechend wurde der Bayerische Staatsminister des Innern, für Sport und Integration beauftragt, das Ende des Katastrophenfalls festzustellen.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der

Dort finden Sie auch die neuen Corona-Regelungen, unter anderem

  • zu den allgemeinen Kontaktbeschränkungen (Lockerungen ab 17.06.2020, z. B. ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum jetzt auch in einer Gruppe von bis zu zehn Personen gestattet) und zur Maskenpflicht,
  • zur Gastronomie (z. B. Öffnungszeiten bis 23:00 Uhr ab 22.06.2020),
  • zur Zulässigkeit von Versammlungen und Veranstaltungen (z. B. von Veranstaltungen, die nicht für ein beliebiges Publikum angeboten oder aufgrund ihres persönlichen Zuschnitts nur von einem absehbaren Teilnehmerkreis besucht werden) sowie
  • zur Kindertagesbetreuung und zur Schule (z. B. Nutzung aller Einrichtungen ab 01.07.2020; Regelbetrieb ab September 2020).

Bereits mit

hatte das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege die Geltungsdauer der Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29.05.2020 bis 21.06.2020 verlängert und weitere Lockerungen verordnet, insbesondere im Bereich des Veranstaltungs- und Versammlungsverbots sowie der Schulen und Hochschulen.