Übernahme von Heilbehandlungskosten durch die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte

Der Vorstand der Hülfskasse hat am 16.05.2020 beschlossen, dass zukünftig auch die Kosten ärztlicher Behandlungen für unterstützte Erwachsene und deren Kinder bezuschusst werden, soweit keine Übernahme durch die Krankenkasse erfolgt. Hierzu zählen auch die Eigenanteile z. B. bei Zahnbehandlungen sowie Kosten, die durch eine COVID 19-Infektion und anschließender Behandlung entstehen.

Die Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte unterstützt bedürftige Kolleginnen, Kollegen und deren Familienangehörige in allen 28 Kammerbezirken Deutschlands. Dazu zählen auch ehemalige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, deren Witwen und Witwer sowie Kinder. Für Fragen und Anliegen steht die Hülfskasse gerne zur Verfügung. Ihre Kontaktdaten lauten wie folgt:

Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte
Steintwietenhof 2
20459 Hamburg
Telefon: (040) 36 50 79
Fax: (040) 37 46 45
Internet: www.huelfskasse.de
E-Mail: info@huelfskasse.de