Zweites Corona-Steuerhilfegesetz – vorübergehende Absenkung der gesetzlichen Umsatzsteuer vom 01.07. bis 31.12.2020

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 ein Konjunkturpaket beschlossen. Bestandteil ist auch die vorübergehende Absenkung der gesetzlichen Umsatzsteuer im Zeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020: Der Regelsteuersatz soll von 19 % auf 16 %, der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 % reduziert werden (§§ 28 Abs. 1 und 2 i. V. m. 12 Abs. 1 und 2 UStG n.F.). Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Der Regierungsentwurf des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes, das weitere Maßnahmen vorsieht, und eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer stehen nachfolgend zum Download bereit.

Weitere Informationen, insbesondere zu den Auswirkungen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, werden folgen.