Überbrückungshilfe Corona – Bestätigung der Antragsvoraussetzungen durch Rechtsanwälte

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat mit beigefügtem

die Einbeziehung der Anwaltschaft in den Antragsprozess der geplanten „Überbrückungshilfe Corona“ gefordert. Gleichlautende Schreiben hat die BRAK an den Bundesfinanzminister und den Bundeswirtschaftsminister geschickt.

Derzeit ist vorgesehen, dass lediglich Steuerberater und Wirtschaftsprüfer im Rahmen des Antragstellungsverfahrens tätig werden sollen. Ein sachlicher Grund für den Ausschluss von Rechtsanwälten besteht nicht, weil diese ebenso qualifiziert sind wie Steuerberater und Wirtschaftsprüfer.

Es bleibt abzuwarten, ob die Politik auf die Forderungen der Anwaltschaft eingeht.

Als Starttermin für die Gewährung der Überbrückungshilfe bzw. die Antragstellung ist zwischenzeitlich der 08.07.2020 vorgesehen. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Witschaft, Landesentwicklung und Energie unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona/.