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Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021

Die Zwischenprüfung 2021 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 14.01.2021, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 23.11.2020, bis Freitag, 11.12.2020, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2021“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Zur Erinnerung: Aktualisierung der beA Client-Security mit neuem Installationsprogramm

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat nochmals darauf hingewiesen, dass seit 03.09.2020 eine neue Version der beA Client-Security auf der beA-Startseite zum Download bereitsteht. Sie wird zur sicheren Anmeldung am beA-System benötigt und dient zudem der Ver- und Entschlüsselung der beA-Nachrichten.

Die Umstellung erfordert die Deinstallation des bisherigen Installationsprogramms und die Installation der neuen Version. Bitte beachten Sie, dass ab 15.10.2020 die Anmeldung am beA nur noch mittels der neuen Version möglich sein wird.

Wegen weiterer Infomationen lesen Sie bitte den beA-Newsletter der BRAK vom 03.09.2020.

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Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 08.12.2020 in Heusenstamm

Am Dienstag, 08.12.2020, verstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI) eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA). Sie findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt/Main) statt.

Referenten sind Frank Klein, Geschäftsführer der RAK Schleswig-Holstein, und Andreas Kühnelt, Mitglied des Ausschusses Elektronischer Rechtsverkehr der Bundesrechtsanwaltskammer.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält.

Mitglieder der RAK Bamberg und deren Mitarbeiter zahlen einen reuzierten Teilnehmerbeitrag von 185,00 €.

Im Übrigen wird auf die weiteren gemeinsamen Fortbildungsveranstaltungen der RAK Bamberg und des DAI hingewiesen. Eine Übersicht über die Seminare im November 2020 finden Sie nachstehend.

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Überbrückungshilfe Corona – neue Informationen

Am 14.09.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die zweite Änderungsrichtlinie zur Überbrückungshilfe erlassen. Die konsolidierte Fassung der Richtlinie steht nachfolgend zum Download bereit.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verlängerung der Antragsfrist für die erste Phase (Förderzeitraum Juni bis August 2020) bis 30.09.2020 – sie wurde am 29.09.2020 nochmals bis 09.10.2020 verlängert – sowie die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als prüfende Dritte (bitte kalkulieren Sie bei einer Registrierung mit PIN-Brief eine Postlaufzeit von drei Tagen ein).

Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 18.09.2020 die Konditionen für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) vorgestellt. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem

Neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“

Am 30.09.2020 endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit. Handlungsempfehlungen liefert die neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“.

Lesen Sie hierzu die

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Bundeskabinett beschließt RVG-Anpassung

Das Bundeskabinett hat am 16.09.2020 den Gesetzentwurf zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) beschlossen. Dabei wurde die bereits seit Ende 2019 geplante Anpassung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG-Änderungsgesetz) integriert. Den Regierungsentwurf können Sie hier herunterladen:

Nähere Informationen finden Sie im Newsletter von August 2020. Das Gesetz soll Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (4. Auflage) wurde am 22.07.2020 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 18.09.2020 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Sie finden die Hinweise auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/geldwaesche/aufsicht-nach-dem-geldwaeschegesetz/?&rex_version=1.

Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich

Am 01.10.2020 wird die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien – GwGMeldV-Immobilien) in Kraft treten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Die Verordnung enthält Meldepflichten

  • wegen eines Bezugs zu Risikostaaten oder Sanktionslisten (§ 3),
  • wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit den beteiligten Personen oder wirtschaftlich Berechtigten (§ 4),
  • wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Stellvertretung (§ 5) oder
  • wegen Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Preis oder einer Kauf- und Zahlungsmodalität (§ 6).

Sie gilt auch für Rechtsanwälte, sofern diese nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG Verplichtete sind (§ 2 Nr. 1). Um Beachtung wird deshalb gebeten.

Online-Veranstaltungen für Rechtsreferendar*innen zu Aspekten deutscher Justizgeschichte

Das Dokumentationszentrum „Topographie des Terrors“ bietet im Herbst 2020 folgende Fortbildungsveranstaltungen für Rechtsreferendar*innen an, die sich mit Aspekten deutscher Justizgeschichte befassen:

  • Freitag, 30.10.2020: Prozessuale Fragen der Nürnberger Prozesse
  • Freitag, 13.11.2020: Politische Justiz im Nationalsozialismus

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg zum RVG am 09.10.2020 findet als Online-Seminar statt

Auf die Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am Freitag, 09.10.2020, mit dem Thema „RVG Spezial 2020“ wurde im Newsletter von August 2020 bereits hingewiesen. Corona-bedingt kann das Seminar leider nur online stattfinden und nicht in Präsenzform, was allerdings zu einer Reduzierung des Teilnehmerbeitrags geführt hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Konjunkturumfrage Winter 2020 in den Freien Berufen

Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Winter 2020 hat begonnen – mit einem Sonderteil zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen.

Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert nur zehn bis zwölf Minuten. Unter dem Link  www.t1p.de/fb-winter gelangen Sie zur Konjunkturumfrage, die bis 01.11.2020 laufen wird.  

Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB, die telefonisch (0911/2356524) oder per E-Mail (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de) erreichbar ist.

Zur Erinnerung: Umfrage zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich

Auf Bitten des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie wird nochmals an die Umfrage zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich im Arbeitsalltag sowie zu deren ethischen und rechtlichen Implikationen erinnert.

Zur Onlinebefragung, die ca. 15 Minuten dauert, gelangen Sie über folgenden Link: https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/136527?lang=de. Sofern Sie nicht teilnehmen möchten, weil das Thema Sucht/Abhängigkeitserkrankungen in Ihrem beruflichen Alltag keine Rolle spielt, können Sie dies über den Link https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/511659?lang=de anzeigen.

Online-Messe MkG-Expo am 10.11. und 11.11.2020

Am 10.11. und 11.11.2020 jeweils von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr findet die MkG-Expo statt, eine Online-Messe für junge Juristinnen und Juristen. Mit Online-Vorträgen, Produkt-Pitches, einer virtuellen Ausstellung und einem Besucher-Wettbewerb gibt sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nützliche Tipps und Infos für die Kanzleiarbeit mit auf den Weg.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte der

Eine Anmeldung ist unter https://mkg-expo.de/#10 möglich.

Schutzwohnung „Riposo“ für Männer und Kinder in Nürnberg

Seit 01.12.2019 bietet der Caritas Nürnberg e.V. für Männer und deren Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, die Schutzwohnung „Riposo“ in Nürnberg an. Sie gehört zum Drei-Stufen-Plan des bayerischen Ministeriums und soll den Aufbau bayernweiter Strukturen zur Gewaltprävention vorantreiben. Zu den Hilfsangeboten gehören neben der Schutz-und Wohnmöglichkeit sozialpädagogische Begleitung und Beratung, um die Männer adäquat zu unterstützen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Erneute Verlängerung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 18.09.2020

Bereits mit Verordnung vom 01.09.2020 wurde die Gültigkeitsdauer der 6. BayIfSMV vom 19.06.2020, die bis 02.09.2020 befristet war, erneut verlängert. Sie tritt nunmehr mit Ablauf des 18.09.2020 außer Kraft. Am 08.09.2020 wurde eine weitere Änderungsverordnung erlassen. Die aktuelle Version der 6. BayIfSMV steht nachfolgend zum Download bereit.

Neue Regelungen finden sich vor allem bei der Zulässigkeit von Versammlungen i. S. d. Bayerischen Versammlungsgesetzes (§ 7 der 6. BayIfSMV), bei der Zulässigkeit von Messen und Ausstellungen (§ 14a der 6. BayIfSMV) und im Bereich der Schulen (z. B. Maskenpflicht auf dem Schulgelände, § 16 Abs. 2 der 6. BayIfSMV).

Überbrückungshilfe Corona – 2. Phase von September bis Dezember 2020

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden. Derzeit wird die genaue Ausgestaltung des Programms auf Bundesebene erarbeitet.

Anträge der 1. Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen bis spätestens 30.09.2020 eingereicht werden. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/corona-krise/corona-hilfen-durch-finanzielle-unterstuetzung/?&rex_version=1.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Umfrage des BFB

Im 15. Corona-Sondernewsletter wurde bereits auf die Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hingewiesen. Daran soll auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer nochmals erinnert werden. Den

können Sie gerne ausfüllen und an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurückleiten.

Die bislang vorliegenden Rückmeldungen aus anderen Kammerbezirken und weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ entnehmen Sie bitte dem

Neue Gerichtsentscheidungen des BVerfG und des BayVGH zu Corona-Regelungen und -maßnahmen

Lesen Sie bitte die folgenden Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie:

Achtung! – Fake-E-Mails betreffend beA im Umlauf

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf E-Mails hingewiesen, die dazu auffordern, ein neues beA-Installationsprogramm herunterzuladen, weil am Samstag, 29.08.2020, eine neue Version des beA installiert werde. Sie warnt dringend davor, dem dortigen Link zu folgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter der BRAK 3/2020 vom 28.08.2020.

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Aktualisierung der beA Client-Security mit neuem Installationsprogramm

Die Bundesrechtsanwaltskammer wird ab 03.09.2020 eine neue Version der beA Client-Security bereitstellen, die auch eine neue Version des Installations- und Aktualisierungsprogramms enthält. Neben technischen Verbesserungen wurden Änderungen der Dialoge für den Ablauf der Installation der Client-Security vorgenommen. Zudem sind die Installation und Deinstallation der Client-Security auf Mac- und Linux-Systemen jetzt deutlich komfortabler.

Die Umstellung erfordert die Deinstallation des bisherigen Installationsprogramms und die Installation der neuen Version, die auf der beA-Startseite bereitgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung am beA ab 15.10.2020 nur noch mittels der neuen Version möglich sein wird.

Detaillierte Hinweise zur Deinstallation der alten und Installation der neuen Version auf Windows-, Mac- und Linux-Systemen finden Sie in der beA-Online-Hilfe. Dort werden ab 03.09.2020 die aktualisierten Beschreibungen bereitstehen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter der BRAK 2/2020 vom 27.08.2020.

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Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte (neuer Statusbericht)

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt weiter zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben viele Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden. Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte finden Sie im

Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das

  • Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
  • Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
  • Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
  • Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
  • Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
  • Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020
  • Neu: Oberlandesgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 06.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 4/2020

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 4/2020 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

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Anpassung der Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise aktualisiert. Die neue Fassung von August 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.

Eine Anpassung der im Juli veröffentlichten Handlungshinweise war notwendig, weil die ursprünglich erwartete Fristverlängerung, ab wann Meldungen erfolgen müssen, in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Weitere Aktualisierungen wird der Ausschuss gegebenenfalls entsprechend der künftigen Entwicklung vornehmen.