Rechtsreferendare – überarbeitetes Zeugnisformular und Merkblatt für die Rechtsanwaltspflichtstation

Das Zeugnis für die Rechtsanwaltspflichtstation und das Merkblatt für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten wurden überarbeitet. Die neuen Versionen finden Sie nachstehend (bitte beachten Sie, dass für die Zeit der Corona-Pandemie ein eigenständiger Zeugnisvordruck geschaffen wurde):

Alle Ausbildungsanwälte werden gebeten, ab dem Einstellungsjahrgang 2020/F (Stationsbeginn ab 01.04.2021) nur noch diese Fassungen zu verwenden.

Das OLG Bamberg weist im Übrigen darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Corona-Lage auch in dieser Station nicht möglich sein wird, in der praktischen Ausbildung alle in der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vorgesehenen Ausbildungsleistungen vollständig zu erbringen. Hieraus sollen den Rechtsreferendaren aber keine Nachteile entstehen.

Um nicht in jedem Einzelfall dem Ausbilder abzuverlangen, im Zeugnis näher darzustellen, dass die Pandemie eine Erbringung von mehr Leistungen verhindert hat, wurde entschieden, dass vorübergehend eine abgewandelte Fassung verwendet werden soll, in der die Angaben zur Zahl der nach der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vorgesehenen Ausbildungsleistungen nicht enthalten sind. Alle Ausbildungsanwälte werden gebeten, dementsprechend zu verfahren.