Corona-Schutzimpfung – jetzt auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Personen mit erhöhter Priorität

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 08.02.2021 eine neue Coronavirus-Impfverordnung vorgelegt, die nachfolgend zum Download bereit steht.

Im Vergleich zur Vorgängerregelung wurde in § 4 Abs. 1 Nr. 4 CoronaImpfV der Begriff „Justiz“ um den Zusatz „und Rechtspflege“ ergänzt. Die Begründung hierzu stellt klar, dass unter den Begriff der Rechtspflege auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte fallen. Auch sie gelten nunmehr als Personen mit erhöhter Priorität. Insbesondere die Bundesrechtsanwaltskammer hatte sich hierfür eingesetzt.

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