Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts

Der Ausschusses Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Thema „Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts“ Hinweise veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Die Abgrenzung einer freien Mitarbeit von einer abhängigen Beschäftigung und das damit einhergehende Risiko einer Scheinselbständigkeit hat auch in Rechtsanwaltskanzleien eine große Bedeutung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind häufig von der Fragestellung betroffen, ob der für sie tätige Mitarbeiter frei oder abhängig beschäftigt ist oder ob sie selbst als freie Mitarbeiter oder doch als Arbeitnehmer, d. h. Scheinselbständige, in Kanzleien tätig sind.

Die Hinweise sollen die o. g. Abgrenzung verdeutlichen, dabei die von der Rechtsprechung aufgestellten Abgrenzungskriterien erläutern und die praktischen Fallstricke aufzeigen. Damit soll in erster Linie Problembewusstsein geschaffen werden. Der Beitrag ist auch auf der BRAK-Internetseite unter https://brak.de/ausschuss_sozialrecht veröffentlicht.