BRAK-Informationen zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

Auf die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde unter dem Stichwort „Homeoffice“ im Newsletter von Januar 2021 bereits hingewiesen. Zwischenzeitlich hat der Ausschuss Arbeitsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer einige Informationen für Arbeitgeber (speziell Anwaltskanzleien) veröffentlicht, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden um Beachtung gebeten.