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Austausch der beA-Mitarbeiterkarten und beA-Softwarezertifikate

Die Bundesnotarkammer hat mit dem Austausch der beA-Mitarbeiterkarten, die im September 2023 ihre Gültigkeit verlieren, begonnen. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 2/2023 der Bundesrechtsanwaltskammer und dem BRAK-Magazin Ausgabe 4/2023 (dort Seiten 10 und 11).

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen Nichts unternehmen, um den – kostenfreien – Kartentausch anzustoßen. Die Zertifizierungsstelle der BNotK wird sich unaufgefordert mit allen Kolleginnen und Kollegen, die Mitarbeiterkarten bestellt haben, in Verbindung setzen. Die neuen Mitarbeiterkarten müssen unmittelbar nach Erhalt im Benutzerprofil hinterlegt und berechtigt werden. Dies sollte unbedingt vor Ablauf der Gültigkeit der bisherigen Karten geschehen, damit die neuen Karten unmittelbar nutzbar sind.

Weitere Informationen zum Austausch der beA-Mitrarbeiterkarten finden Sie auf den Internetseiten der Zertifizierungsstelle und des beA-Anwendersupports.

Auch die beA-Softwarezertifikate verlieren ab Dezember 2023 sukzessive ihre Gültigkeit und müssen getauscht werden. Für diese wird die Zertifizierungsstelle ebenfalls rechtzeitig eine Möglichkeit der Erneuerung bereitstellen und darüber auf ihrer Webseite berichten.

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Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden

Das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, das am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden stattfinden wird, wurde im Newsletter von Juli 2023 bereits angekündigt. Zwischenzeitlich hat die Rechtsanwaltskammer Sachsen nähere Einzelheiten bekannt gegeben, die allen Kammermitgliedern am 29.08.2023 durch Übersendung des

Einladungsschreibens

per beA mitgeteilt wurden. Das

(vorläufige) Programm

enthält auch eine Anmeldeformular. Bitte beachten Sie die am 05.10.2023 ablaufende Anmeldefrist.

Geldwäscheprävention – Online-Fortbildung der RAK Bamberg am 09.10.2023

Am Montag, 09.10.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr eine Online-Fortbildung zur Geldwäscheprävention an. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einladung,

die vor wenigen Tagen bereits per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde und auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 23.09.2023.

Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammer – Zufallsauswahl und Verpflichteteneigenschaft

Das Verwaltungsgericht Augsburg und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof haben wegweisende Entscheidungen zur Geldwäscheaufsicht der Rechtsanwaltskammern getroffen, die nachfolgend zum Download zur Verfügung stehen.

Gegenstand der Verfahren waren die Zufallsauswahl im Rahmen der Erhebung der Verpflichteteneigenschaft und die Frage, ob angestellte Rechtsanwälte Verpflichtete i. S. v. § 2 Abs. 1 Nr.10 GwG sein können.

Sowohl das Verwaltungsgericht als auch der BayVGH sahen keine Anhaltspunkte dafür, dass angestellte Rechtsanwälte vom Adressatenkreis des § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG nicht umfasst seien. Auch die Prüfauswahl durch die Rechtsanwaltskammer begegne keinen Bedenken; insbesondere sei der zweistufige Prüfaufbau mit zufallsbasierter Erhebung der Verpflichteten und sodann zufallsbasierter Prüfauswahl nicht zu beanstanden.

Geldwäsche – Barzahlungsverbot und verschärfte Prüfpflichten bei Immobilientransaktionen

Seit 01.04.2023 sieht § 16a GwG beim Erwerb von Immoblien ein Barzahlungsverbot vor. Die beteiligten Personen (zur Definition siehe § 2 Nr. 2 GwGMeldV-Immobilien) haben gegenüber dem Notar, der den Antrag auf Eintragung des Erwerbers als Eigentümer beim Grundbuchamt einreichen sollen, nachzuweisen, dass die Gegenleistung mit anderen Mitteln als Bargeld, Kryptowerten, Gold, Platin oder Edelsteinen erbracht wurde. Als Nachweis sind insb. Zahlungsbestätigungen von auf Veräußerer- oder Erwerberseite an der Transaktion beteiligten Kreditinstituten geeignet.

Weitere Informationen hierzu und zu den Änderungen im Transparenzregister entnehmen Sie bitte dem BRAK-Magazin 04/2023 (dort Seiten 16 und 17). Rechtsanwälte müssen künftig bei Immobiliengeschäften noch stärker auf die zusätzlichen Pflichten bei der GwG-Prüfung achten und auch, ob ggf. eine Verdachtsmeldung bei der FIU gem. § 43 Abs. 6 GwG i. V. m. der GwGMeldV-Immobilien oder ab 01.01.2026 eine Unstimmigkeitsmeldung gem. § 23b GwG bei der registerführenden Stelle (Bundesanzeiger Verlag) abzugeben ist.

 

Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht am 25.10. und 26.10.2023

Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer veranstaltet am 25.10. und 26.10.2023 unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. David Roth-Isigkeit das Speyerer Forum zum Jagd-, Forst- und Waffenrecht. Es werden aktuelle und relevante rechtliche Fragestellungen und Probleme des Jagd-, Forst- und Waffenrechts in Fachvorträgen vorgestellt, analysiert und deren praktische Auswirkungen aufgezeigt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer sowie den folgenden Links:

Cyberangriff auf das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer

Das Brüsseler Büro der Bundesrechtsanwaltskammer ist Opfer eines kriminellen Cyberangriffs geworden, infolgedessen es zu einem Ausfall der IT-Systeme kam. Es handelt sich um eine Ransomware-Attacke auf einen am Brüsseler Standort betriebenen Server, die am 02.08.2023 entdeckt wurde.

Nähere Einzelheiten finden Sie hier. Die BRAK bittet um erhöhte Aufmerksamkeit bei verdächtigen E-Mails und insbesondere solchen, die das Brüsseler Büro als vermeintlichen Absender ausweisen und/oder in denen zu ungewöhnlichen Handlungen wie z. B. Überweisungen an geänderte Kontoverbindungen aufgefordert wird. Das gilt auch dann, wenn dabei womöglich an tatsächliche frühere E-Mail-Korrespondenz angeknüpft wird. Zudem sollten Sie nicht auf verdächtige E-Mails antworten und Anlagen und Links auf keinen Fall öffnen.

Ein Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) ist aufgrund der vollständig getrennten System- und Betriebsstrukturen ausgeschlossen. Gleiches gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie für Korrespondenzen mit der BRAK in Berlin.

Corona-Überbrückungshilfen: Frist für Schlussabrechnung endet am 31.10.2023

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als prüfende Dritte für Mandanten Corona-Überbrückungshilfen beantragt haben, müssen bis 31.10.2023 ihre Schlussabrechnungen einreichen (die ursprünglich bis 31.08.2023 gesetzte Frist wurde um zwei Monate verlängert).Hierzu muss das Schlussabrechnungsportal des Bundes genutzt werden. Eine Anmeldung ist nur noch mit Benutzername und Passwort möglich (nicht mehr mit Hilfe der beA-Karte); für die betreffenden Mandate muss ein sog. Organisationsprofil angelegt werden. In Einzelfällen kann eine Verlängerung der Einreichungsfrist bis 31.03.2024 erfolgen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bundesrechtsanwaltskammer.

Studie zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten – Ergebnisse

Im Newsletter von April 2023 wurde auf die Studie der Karriere-Plattform Legal Support zur Motivation, den Einstellungen und Erwartungen von Rechtsanwaltsfachangestellten hingewiesen. Nunmehr liegen die Ergebnisse der

Marktstudie zum nicht-juristischen Personal in Deutschland

vor. Zusammengefasst bleibt Folgendes festzuhalten:

  • Angemessene Vergütungsstrukturen und klare Gehaltskommunikation sind besonders wichtig
  • Flexible Arbeitsmodelle wie Homeoffice sind die Schlüsselelemente zur Steigerung von Motivation und Mobilitätsbereitschaft
  • Wertschätzende Kommunikation und Feedback-Kultur sind wichtige Bausteine, um eine attraktive Arbeitsumgebung für die Talente zu gestalten

Weitere Informationen finden Sie auf der Legal Support-Homepage unter www.legalsupport.de.

Berufsbildungsbericht 2023 – Datenreport

Über den Berufsbildungsbericht 2023 wurde im Newsletter April 2023 bereits informiert. Nunmehr liegt auch der dazugehörige Datenreport vor, der auf der Internetseite des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) unter https://www.bibb.de/dokumente/pdf/bibb_datenreport_2023.pdf veröffentlich ist.

Die Analyse zum Ausbildungsmarkt und die Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2022 finden Sie im Kapitel A1.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Sommer 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Sommer 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Grafiken finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten/.

Umfrage des Instituts Freier Berufe NRW zur digitalen Transformation und Fachkräftesicherung

Das Institut Freier Berufe NRW (IFB NRW) untersucht derzeit die gegenwärtige Lage des Fachkräftemangels sowie den Wandel der Berufsbilder und Anforderungsprofile von Fachkräften und Auszubildenden in den Freien Berufen im Zuge der digitalen Transformation. Für die Forschung des Instituts sind die Erfahrungen von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sowie die Sicht der Kanzleimitarbeiter eine wichtige Erkenntnisquelle.

Zur Umfrage des IFB NRW gelangen Sie über folgenden Link: https://de.research.net/r/IFB_Umfrage_2, den Sie gerne auch an Ihre Mitarbeiter weiterleiten können. Der Fragebogen nimmt je nach beruflicher Position ca. 5 bis 10 Minuten in Anspruch.

Das IFB NRW ist eine unabhängige Forschungseinrichtung in der Trägerschaft des Verbandes Feier Berufe im Lande NRW. Das Forschungsprojekt wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt. Weitere Informationen zur Tätigkeit des IFB NRW finden Sie unter www.ifb-nrw.de.

Für Rückfragen steht Ihnen das IFB-Team über die E-Mail-Adresse umfrage@ifb-nrw.de zur Verfügung.

Geänderte Telefonzeiten der Kammergeschäftsstelle

Alle Kammermitglieder werden darauf hingewiesen, dass die Telefonzeiten der Geschäftsstelle der RAK Bamberg wie folgt neu festgelegt wurden:

  • Montag bis Donnerstag von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr

Sie sind auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/ veröffentlicht. Gleiches gilt für die unveränderten Geschäftszeiten.

Um Beachtung wird gebeten.

Neuerungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach – das neue beA-Portal und die neu gestaltete beA-Anmeldung

In ihrem beA-Newsletter Ausgabe 5/2023 weist die Bundesrechtsanwaltskammer auf das neue beA-Portal hin, das mit der beA-Version 3.19 voraussichtlich am 03.08.2023 gestartet wird. Es öffnet sich über den bekannten Link bea-brak.de und ermöglicht zunächst den Zugriff auf das beA selbst, auf das Akteneinsichtsportal und auf die zum beA-System gehörenden Anwendungen Bundesweites Amtliches Anwaltsverzeichnis (BRAV) sowie Find-a-Lawyer. Diese Anwendungen werden mit einem Klick auf das Logo oder den dazugehörigen Text geöffnet.

Auch die beA-Anmeldung wurde neu gestaltet. Die Auswahl des Sicherheits-Token kann künftig direkt auf der Anmeldeseite der Webanwendung vorgenommen werden. Damit entfällt der Umweg, dass zunächst auf „Anmelden“ geklickt werden muss, um dann das Sicherheits-Token auszuwählen. Bei der Verwendung von Software-Token haben Nutzer künftig die Möglichkeit, das Passwort im Browser abzuspeichern. Wichtige Meldungen, insbesondere zu vorliegenden Störungen, werden künftig direkt auf der Startseite angezeigt.

Weitere Neuerungen, beispielsweise zur Erst- oder Neuregistrierung des Postfachs sowie zu den Funktionen „Client Security herunterladen“ und „Zertifikate verwalten“ entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter.

Mit der beA-Version 3.19 ist eine Aktualisierung der Anwendungskomponente der beA Client Security verbunden. Sie muss zwingend vorgenommen werden, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können. Hierfür werden keine Administrator-Rechte benötigt.

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Wichtige Hinweise für beA-Postfächer von Berufsausübungsgesellschaften

Der beA-Support hat angesichts einiger Anfragen, welche die Handhabung der BAG-Basis-Karten betreffen, auf Folgendes hingewiesen:.

Auch mit BAG-Karten ist nicht automatisch ein Zugriff auf das BAG-Postfach gegeben. Nachdem Karte und PIN vorliegen und die Zulassung erfolgt ist, muss mit dieser Karte zunächst eine Erstregistrierung für den Postfachbesitzer erfolgen. Erst danach ist ein Zugriff auf das Postfach möglich und erst dann können Rechte und Rollen an Dritte, ggf. auch an die gesetzlichen Vertreter der BAG, vergeben werden.

In den Supportfällen hat sich herausgestellt, dass die gesetzlichen Vertreter nach dem Erhalt der Karte diese ihrem persönlichen Profil zugeordnet hatten. Damit hatten sie zwar einen weiteren Sicherheitstoken für die eigene Anmeldung zur Verfügung, ein Zugriff auf das BAG-Postfach war damit aber nicht verbunden.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Einführung des Gesellschaftspostfachs und die Erläuertungen zur Rechte-/Rollenvergabe im BAG Postfach im Serviceportal des beA-Anwendersupportes.

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Urteil des BGH zur Zulässigkeit einer Ersatzeinreichung nach § 130d ZPO

Mit Urteil vom 25.05.2023 (Az. V ZR 134/22) hat der Bundesgerichtshof eine wichtige Entscheidung zur Zulässigkeit der Ersatzeinreichung nach § 130d S. 2 ZPO getroffen. Danach ist auf die vorübergehende technische Unmöglichkeit im Zeitpunkt der beabsichtigten Übermittlung des elektronisch einzureichenden Dokuments abzustellen. Nur diese muss glaubhaft gemacht werden.

Der Prozessbevollmächtigte, der aus technischen Gründen gehindert ist, einen fristwahrenden Schriftsatz elektronisch einzureichen, ist, nachdem er die zulässige Ersatzeinreichung veranlasst hat, nicht mehr gehalten, sich vor Fristablauf weiter um eine elektronische Übermittlung zu bemühen. Ein elektronisches Dokument ist nach § 130d S. 3 HS 2 ZPO bei ausreichender Ersatzeinreichung zusätzlich nur auf gerichtliche Anforderung nachzureichen.

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Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023 treten am 01.10.2023 in Kraft

Über die

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 08.05.2023

wurde im Newsletter von Mai 2023 bereits informiert. Das Bundesministerium der Justiz hat zwischenzeitlich mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse keine Bedenken bestehen. Sie wurden deshalb am 20.07.2023 auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und werden am 01.10.2023 in Kraft treten.

Zur Erinnerung: STAR-Umfrage 2023 – neue Untersuchung zur Situation der Anwaltschaft

Im Newsletter von Juni 2023 wurde bereits auf die neue STAR-Umfrage zur beruflichen und wirtschaftlichen Situation der Anwaltschaft in Deutschland hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Die Befragung läuft noch bis 31.07.2023. Sie ist unter diesem Link zu erreichen. Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, an der Umfrage teilzunehmen.

Weitere Informationen zum Statistischen Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) finden Sie auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Bei Fragen steht Ihnen Frau Genitheim vom Institut für Freie Berufe (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de; Tel. 0911/2356524) zur Verfügung.

Tschechisch-Slowakisch-Deutsches Anwaltsforum am 03.11. und 04.11.2023 in Dresden – Save the Date!

Am 03.11. und 04.11.2023 veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Sachsen in Dresden das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum, an dem die Rechtsanwaltskammer Bamberg als Mitveranstalterin maßgeblich beteiligt ist.

Nähere Informationen zu dieser Tagung werden zugegebener Zeit veröffentlicht. Diese finden Sie auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen/.

RA EXPO 2023 – die neue Fachmesse für moderne Anwaltskanzleien am 24.10.2023 in Köln

Am 24.10.2023 findet in Köln die neue Fachmesse RA EXPO 2023 statt. Sie bietet auf 4.000 m² Ausstellungsfläche eine umfassende Plattform für Kanzleiorganisation und -marketing, Recruiting, Software, Digitalisierung, Fortbildung, IT und vieles mehr. Mit dabei sind eine Vielzahl renommierter Anbieter sowie Startups, die zum Teil über integrierte ChatGPT-Lösungen verfügen. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie unter https://raexpo.de/ sowie in anliegender

Pressemitteilung.

27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 22.10. bis 28.10.2023 in Israel

Vom 22.10. bis 28.10.2023 findet in Israel die 27. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung statt. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf den Internetseiten der DIJV unter www.dijv.de sowie in nachtehenden Dokumenten.

Die Teilnehmer erwarten sechs Tage in Jerusalem, Tel Aviv und Herzliya mit interessanten Tagungsthemen sowie spannenden Ausflügen und Besuchen. Interessenten können sich hier anmelden: https://www.dijv.de/de/topic/52.anmeldung-2023-jugend.html.