Die
Leitlinie elektronische Akte Bayern
wurde am 05.07.2024 aktualisiert. Der Auszug befasst sich in erster Linie mit der Bezeichnung von Dokumenten in Zivil-, Familien-, Betreuungs-, Grundbuch- und Immobiliarvollstreckungsverfahren, die von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten per beA bei Gericht eingereicht werden. Nach den dort geltenden Benennungskonventionen müssen eingehende Dokumente von den Serviceeinheiten für die eAkte umbenannt werden, sofern sie nicht schon entsprechend bezeichnet sind.
Der Auszug enthält zudem die Abkürzungsverzeichnisse für die Zustellnachweise und die Absenderkürzel für die einzelnen Fachbereiche. Die Benamungsstruktur in Grundbuchsachen unterscheidet sich dabei von den restlichen Fachbereichen; dort gibt es kein Abkürzungsverzeichnis für Absender, sondern ein Abkürzungsverzeichnis für die schlagwortartige Bezeichnung des Inhalts.