Geldwäsche – Dokumentationsbögen zur Erfüllung der GwG-Pflichten

Die RAK AG Geldwäscheaufsicht hat diverse Dokumentationsbögen erstellt, um allen Kolleginnen und Kollegen, die Mandate im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG bearbeiten, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach dem Geldwäschegesetz zu erleichtern. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit und sind auch auf der Internetseite der RAK Bamberg abrufbar.