Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen wurde durch Verordnung vom 03.05.2024 (GVBl. 2024, S. 89) geändert.
In Umsetzung der in § 5d Abs. 6 S. 2 DRiG enthaltenen Ermächtigung wurde den Teilnehmern der Zweiten Juristischen Staatsprüfung ab dem Prüfungstermin 2024/2 ein Wahlrecht eingeräumt, die schriftlichen Prüfungsarbeiten handschriftlich oder in elektronischer Form (sog. E-Examen) anzufertigen.
Weiterhin wurden zur Umsetzung der Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes (OZG) die Vorschriften zur Anmeldung zur Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfung sowie zum Vorbereitungsdienst der Rechtsreferendare an ein grundsätzlich vollständig digitales Verfahren unter Verwendung des Bayernportals angepasst.