Der Ausschuss Schuldrecht der Bundesrechtsanwaltskammer führt aus gegebenem Anlass eine Umfrage zur Eigenbedarfskündigung von Mietwohnungen durch. Sie dauert nur wenige Minuten und umfasst folgende Fragen:
- Beobachten Sie vermehrt Eigenbedarfskündigungen, in denen der Eigenbedarf nicht befriedigt, sondern die vermietete Wohnung einer anderweitigen Verwertung zugeführt wird?
- Sind die Vermieter in den Ihnen bekannten Fällen Privatpersonen oder Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR)?
- Liegen die betroffenen, vermieteten Wohnungen in „bevorzugter“ Wohnlage?
Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-zu-Eigenbedarfskuendigungen/1839214/uzEor6. Sie ist noch bis 30.06.2024 zugänglich.