Das Bundesjustizministerium hat am 17.06.2024 den Referentenentwurf eines Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025) vorgelegt, der eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Anwaltsgebühren vorsieht. Danach sollen die Wertgebühren um 6 % steigen, die Festgebühren um 9 %. Auch die Gerichtskosten und die Gebühren für Gerichtsvollzieher, Sachverständige und Dolmetscher sollen angehoben werden. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Klarstellungen und Präzisierungen sowie weitere Änderungen im anwaltlichen Vergütungsrecht, im Gerichtskostenrecht, im Gerichtsvollzieher- sowie im Notarkostenrecht.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BMJ sowie den nachstehenden Dokumenten.
- Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts
- Synopse_zum_Referentenentwurf
Ein Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes – etwa der 01.01.2025 – ist in dem Entwurf noch nicht vorgesehen.