Corona – Überbrückungshilfe III plus gestartet

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 04/2021

Einführung der elektronischen Akte beim Landgericht Hof

Fotbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 09.12.2021

Neue gesetzliche Regelung zu Vertretung und Zustellungsbevollmächtigung

Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt im Bundesgesetzblatt verkündet

Erlanger Cyber² Crime Tag am 23.09.2021

Herbsttagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am 01.10.2021

Online-Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 12.11.2021

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 25.09. und 04.11.2021

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 15.10.2021

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.06.2021 in den Freien Berufen

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Hochwasserhilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 25.08.2021 verlängert

Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 verkündet

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021 verkündet

Neue Funktionen der beA-Version 3.7

Projekt „Mensch und Justiz im digitalen Zeitalter“ – Befragung der Anwaltschaft

Online-Vortrag „beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter“

Automatisiertes Mahnverfahren – Änderung des Online-Mahnantrags

Weitere Podcast-Folge der BRAK zum Thema Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Teilzeitberufsausbildung

Sommer-Angebote des RENO Würzburg e.V.

Corona – Überbrückungshilfe III plus gestartet

Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, können seit Ende Juli 2021 für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 die Überbrückungshilfe III plus beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 %. Die Anträge müssen über sog. prüfende Dritte – z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – gestellt werden.

Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III plus finden Sie hier:

Auf der Online-Plattform zur Beantragung der Überbrückungshilfen können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich mit ihrer beA-Karte anmelden.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 04/2021

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 04/2021 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

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Einführung der elektronischen Akte beim Landgericht Hof

Zum 19.07.2021 wurde auch beim Landgericht Hof die elektronische Akte eingeführt, wenn auch nur in Zivilsachen erster Instanz. Die zuständigen Entscheider und Servicekräfte bearbeiten seither alle neu eingehenden Zivilverfahren vollumfänglich in elektronischer Weise.

Weitere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 26.07.2021.

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Fotbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des DAI zum beA am 09.12.2021

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) bieten am 09.12.2021 eine Fortbildungsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Sie findet unter dem Titel „beA: So geht’s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!“ im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt am Main) statt.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt des DAI,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg (und deren Mitarbeiter) können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 185,00 € teilnehmen.

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Neue gesetzliche Regelung zu Vertretung und Zustellungsbevollmächtigung

Auf das Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 wurde im Newsletter von Juli 2021 bereits hingewiesen. Wichtig für alle Kolleginnen und Kollegen ist insbesondere die Neuregelung der Vertretung bei Kanzleiabwesenheit (§§ 53, 54 BRAO) sowie der Zustellungsbevollmächtigung bei Befreiung von der Kanzleipflicht (§ 30 BRAO), nicht zuletzt im Hinblick auf das besondere elektronische Anwaltspostfach.

Die wichtigsten Informationen hat die Bundesrechtsanwaltskammer unter https://portal.beasupport.de/external/knowledge-base/article/198 zusammengestellt. Folgende Änderungen sind in erster Linie von Bedeutung:

  • Die Verpflichtung des Vertretenen, die Bestellung einer Vertretung der Rechtsanwaltskammer anzuzeigen, ist entfallen. Eine dennoch erfolgte Anzeige bleibt unbeachtet, weshalb der Vertreter auch nicht mehr im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) der Bundesrechtsanwaltskammer erscheint.
  • Stattdessen hat der Vertretene der von ihm selbst bestellten Vertretung einen Zugang zu seinem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) einzuräumen. Die Vertretung muss zumindest befugt sein, Posteingänge zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse (eEB) abzugeben. Dies entspricht im beA den Rechten 01 – Nachrichtenübersicht öffnen, 05 – Nachricht versenden, 06 – Nachricht öffnen, 13 – EBs signieren, 14 – EBs versenden und 15 – EBs zurückweisen.
  • Ein durch die Rechtsanwaltskammer veranlasster automatisch eingerichteter Zugang auf die Nachrichtenübersicht des beA erfolgt für die Vertretung seit 01.08.2021 nicht mehr. Gleiches gilt für die Benennung von Zustellungsbevollmächtigten im Falle der Befreiung von der Kanzleipflicht.

Bitte lesen Sie auch den Beitrag im beA-Newsletter der BRAK Ausgabe 8/2021 vom 06.08.2021 (mit einer Anleitung zur Einrichtung der Vertretung) und den BRAK-Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ Ausgabe 16/2021 vom 11.08.2021.

Das Gesetz sieht zudem vor, dass auch die Vertretung künftig aus dem beA-Postfach des Vertretenen über einen sicheren Übermittlungsweg, also ohne qualifizierte elektronische Signatur, Nachrichten und elektronische Empfangsbekenntnisse versenden kann. Weil der Gesetzgeber der Bundesrechtsanwaltskammer allerdings keine Übergangsfrist zur technischen Umsetzung dieser Neuregelung eingeräumt hat, steht diese Möglichkeit nicht schon ab 01.08.2021 zur Verfügung. Die Vertretung muss daher schriftformbedürftige elektronische Dokumente bis auf weiteres qualifiziert elektronisch signieren.

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Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt im Bundesgesetzblatt verkündet

Das sog. „Legal Tech-Gesetz“, offizieller Name: Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10.08.2021, wurde am 17.08.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; es wird am 01.10.2021 in Kraft treten.

Änderungen erfolgen insbesondere bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars gemäß § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO und § 4a RVG und im Rechtsdienstleistungsgesetz hinsichtlich der Erbringung von Inkassodienstleistungen (§§ 13 bis 13c RDG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Gesetzestext

und den Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer im Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ vom 25.08.2021.

Erlanger Cyber² Crime Tag am 23.09.2021

Am Donnerstag, 23.09.2021, findet der diesjährige Erlanger Cyber² Crime Tag statt; wegen der noch immer schwer vorherzusehenden Pandemie-Situation allerdings als virtueller EC²CT über eine innovative Eventplattform mit vielen Vernetzungs- und Teilnahmemöglichkeiten.

Zum Thema „Internationale Strafverfolgung von Cybercrime Delikten“ werden Vorträge und Diskussionen angeboten. Hierfür konnten herausragende Referierende aus Wissenschaft, Strafverfolgung, technischer Dienstleistung für Strafverfolgungsbehörden und Strafverteidigung gewonnen werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer.

Eine offizielle Einladung mit der Möglichkeit der Anmeldung folgt im September. Eine rege Teilnahme aus der Anwaltschaft wäre wichtig.

Herbsttagung des Forschungsinstituts für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin am 01.10.2021

Das Forschungsinstitut für Anwaltsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin lädt zu einer Online-Konferenz zum Thema „Das Legal-Tech-Gesetz: Was ab heute gilt und was noch kommt“ am Freitag, 01.10.2021, ein. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einladung zur Herbsttagung vom 12.08.2021

Online-Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 12.11.2021

Die Bundesrechtsanwaltskammer führt gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am 12.11.2021 zum vierten Mal die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Sie findet Corona-bedingt auch in diesem Jahr nur online statt und steht unter dem Titel „Die Rolle der Anwaltschaft im Zivilprozess der Zukunft“. Registrierungen sind unter https://anwaltskonferenz.de/anmelden/ oder per E-Mail an info@anwaltskonferenz.de möglich.

Begleitend zur Konferenz wird ein Posterwettbewerb angeboten, bei dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre Forschungsarbeiten zum Anwaltsrecht sowie zum Verfahrensrecht mit Bezug zum Thema der Konferenz in Posterform präsentieren. Die beste Arbeit wird mit einem Preis der BRAK ausgezeichnet.

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 25.09. und 04.11.2021

An die Fortbildungsveranstaltung des RENO Franken e.V. am 25.09.2021 zum Thema

Buchhaltung in der Anwaltspraxis

wird nochmals erinnert. Sie findet von 09:30 Uhr bis 16.00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referentin ist Birgit Benker, Geprüfte Rechtsfachwirtin aus Kulmbach.

Ein weiteres Online-Seminar bietet der Verein am 04.11.2021 von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr zum Thema

Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei

an. Schwerpunkt der Veranstaltung ist die kompetente Außendarstellung der Kanzlei durch professionelle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die durch positives Empfehlungsmarketing dazu beiträgt, neue Mandanten zu gewinnen. Referieren wird Ronja Tietje, Geprüfte Rechtsfachwirtin und selbstständige Dozentin im Bereich Kanzleimanagement aus Bremen.

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 15.10.2021

Der RENO Würzburg e.V. bietet am 15.10.2021 eine Fortbildungsveranstaltung zum anwaltlichen Kosten- und Gebührenrecht an. Sie findet in Präsenzform von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Burkardushaus – Tagungszentrum am Dom in Würzburg statt. Referent ist Rechtsanwalt Norbert Schneider.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung RVG-Seminar 15.10.2021

die auch ein Anmeldeformular enthält.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.06.2021 in den Freien Berufen

Nach der aktuellen Statistik des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) wurden in den Freien Berufen zwischen 01.10.2020 und 30.06.2021 23.850 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1.511 Verträge bzw. 6,8 %. Zuwächse sind sowohl in den alten Bundesländern (6,9 % bzw. 1.375 Verträge) als auch in den neuen Bundesländern (5,9 % bzw. 136 Verträge) zu verzeichnen.

Bezogen auf die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r wurden in obigem Zeitraum insgesamt 2.493 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 5,4 % bzw. 128 Verträge (alte Bundesländer 5,2 %; neue Bundesländern 8,0 %).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen der Soldan GmbH zu folgenden Themen:

Zum digitalen Anwaltszukunftskongress am 14.10. und 15.10.2021 finden Sie nähere Informationen unter https://www.anwaltszukunftskongress.de/.

Hochwasserhilfe für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

Insbesondere in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind zahlreiche Anwaltskanzleien von der jünsten Hochwasserkatastrophe betroffen. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein rufen deshalb zu Spenden auf, um schnelle und unbürokratische Unterstützung leisten zu können. Die Abwicklung erfolgt über den Spendenfond der Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte; Anträge auf Gewährung eines Zuschusses können Betroffene bei der regional jeweils zuständigen Rechtsanwaltskammer stellen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Auch in einer Podcast-Sonderausgabe mit dem Titel „Sharing is caring – Die Hochwasser-Notfall-Folge“ hat die BRAK einen Spendenaufruf gestartet. Hierzu gelangen Sie über folgenden Link:

https://bundesrechtsanwaltskammer.podigee.io/35-sonderausgabe

Zudem darf auf die Hochwasser-Sonderseite der Bundesrechtsanwaltskammer verwiesen werden.

Schließlich bittet die Rechtsanwaltskammer Koblenz um Spenden. Bitte lesen Sie hierzu das

Schreiben des Präsidenten der RAK Koblenz.

13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 25.08.2021 verlängert

Der Bayerische Ministerrat hat am 27.07.2021 beschlossen, die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) bis 25.08.2021 zu verlängern. Sie wäre am 28.07.2021 ausgelaufen. Gleichzeitig wurden einige Änderungen vorgenommen, die beispielsweise den Schul- und Hochschulbetrieb, den Betrieb reiner Schankwirtschaften, die FFP2-Maskenpflicht sowie den Besuch in Alten- und Pflegeheimen betreffen.

Die Verordnung steht nachfolgend zum Download bereit.

13. BayIfSMV i. d. F. v. 27.07.2021

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie wie gewohnt auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/.

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Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.06.2021 verkündet

Am 02.07.2021 wurde das

im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Es enthält in Artikel 8 auch Änderungen der Bundesrechtsanwaltsordnung.

Insbesondere wurde die zusätzliche Berufspflicht geregelt, Zustellungsbevollmächtigten (§ 30 BRAO) und Vertretungen (§ 53 BRAO) einen Zugang zum beA des von der Kanzleipflicht befreiten bzw. vertretenen Rechtsanwalts einzuräumen. Der Zustellungsbevollmächtigte bzw. Vertreter muss zumindest befugt sein, Posteingänge zur Kenntnis zu nehmen und elektronische Empfangsbekenntnisse abzugeben. Folgeänderungen wurden in der RAVPV vorgenommen (vgl. Artikel 9 des Gesetzes).

Nach Art. 25 Abs. 1 des Gesetzes treten die Änderungen am 01.08.2021 in Kraft. Die Bundesrechtsanwaltskammer wird kurzfristig die erforderlichen Umbauten am beA vornehmen.

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021 verkündet

Am 12.07.2021 wurde das

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vom 07.07.2021

im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Nachdem der Bundestag die sog. „große BRAO-Reform“ am 10.06.2021 verabschiedet hatte, beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung am 25.06.2021, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Damit können die zahlreichen BRAO-Änderungen (vgl. Artikel 1 des Gesetzes) am 01.08.2022 in Kraft treten.

Mit der „großen BRAO-Reform“ werden sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte künftig mit Angehörigen aller freien Berufe i. S. v. § 1 Abs. 2 PartGG beruflich verbinden dürfen. Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO) wird sich auch auf in einer Kanzlei angestellte und frei mitarbeitende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beziehen. Zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaften werden ein eigenes besonderes elektronisches Anwaltspostfach erhalten. Syndikusrechtsanwältinnen und -rechtsanwälte dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auch Kunden ihres Arbeitgebers beraten (§ 46 Abs. 6 BRAO n. F.). Und neu zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen innerhalb eines Jahres nach ihrer Zulassung Kenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht nachweisen (§ 43f BRAO n. F.).

Neue Funktionen der beA-Version 3.7

Am 14.07.2021 hat die Bundesrechtsanwaltskammer mehrere Verbesserungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vorgenommen, insbesondere beim Umgang mit dem elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB). So werden die Anforderung eines eEB sowie dessen Abgabe und Ablehnung nunmehr durch farbige Symbole schon in der Nachrichtenübersicht angezeigt (Spalte „eEB“), nicht erst in der geöffneten Nachricht.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 3/2021 der BRAK vom 12.07.2021.

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Projekt „Mensch und Justiz im digitalen Zeitalter“ – Befragung der Anwaltschaft

Das Oberlandesgericht Bamberg und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg haben das
Projekt „Mensch und Justiz im digitalen Zeitalter“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Digitalisierung in der Rechtspflege voranzutreiben, wozu auch die Durchführung von Gerichtsverhandlungen als Videokonferenzen gehört.

Nachdem Erhebungen zur Attraktivität von Videoverhandlungen bereits justizintern stattgefunden haben, soll nunmehr eine Befragung der Anwaltschaft erfolgen. Hierzu haben das OLG und die Rechtsanwaltskammer Bamberg einen Fragebogen entwickelt, zu dem Sie über folgenden Link gelangen: https://evasys.zv.uni-wuerzburg.de/evasys_09/online.php?p=olgbaanwalt.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich an der Befragung zu beteiligen, insbesondere um sicherzustellen, dass im Rahmen der Digitalisierung auch die Belange und Interessen der Anwaltschaft und ihrer Mandantinnen und Mandanten hinreichend berücksichtigt werden. Selbstverständlich erfolgt die Befragung vollständig anonym und ohne Weiterleitung personenbezogener Daten. Sie ist bis 08.08.2021 zugänglich.

Online-Vortrag „beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter“

Das Deutsche Anwaltsinstitut bietet Kanzleimitarbeitern (aber nicht nur diesen) die Möglichkeit, sich kompakt und praxisnah über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu informieren. Hierzu wurde die Liverstream-Veranstaltungsreihe „beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter“ in das Seminarprogramm aufgenommen. Sie beginnt im Oktober 2021 und ist bis Januar 2022 geplant.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Infoblatt der DAI zu_beA Quick Wins

Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 95,00 € (statt 105,00 €) teilnehmen.

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Automatisiertes Mahnverfahren – Änderung des Online-Mahnantrags

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass der Online-Mahnantrag derzeit auf die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorbereitet wird. Entscheidend ist die Möglichkeit, künftig auch im Mahnverfahren niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz auf die Vergütung zu verzichten.

Die Änderung wird am 01.10.2021 in Kraft treten. Zu diesem Stichtag werden auch die entsprechenden Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Um Beachtung und gegebenenfalls rechtzeitige Einleitung der erforderlichen Maßnahmen wird gebeten.

Weitere Podcast-Folge der BRAK zum Thema Rechtsanwaltsfachangestellte/r

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine weitere Podcast-Folge zum Thema Rechtsanwaltsfachangestellte/r mit dem Titel „ReFa? Männersache!“ veröffentlicht.

Noch immer sind Männer in diesem Ausbildungsberuf dramatisch in der Unterzahl. Warum ist das so? Ist ReFa nichts für „echte Kerle“? Oder ist der Ausbildungsberuf einfach mit dem Vorurteil behaftet, dass ReFa nur sein kann, wer dem vermeintlich zarten Geschlecht angehört? Glaubt man immer noch, dass ReFas den ganzen Tag in Bleistiftrock und Pumps herumstöckeln? Ist es Zeit für ein Umdenken?

Warum ReFa auch ein Ausbildungsberuf für Männer ist und welche spannenden Aufgaben täglich zu bewältigen sind, erklären

  • Christoph Rademacher aus der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf, Rechtsanwaltsfachangestellter und angehender Rechtsfachwirt, sowie
  • Dieter Schüll aus der Kanzlei Kreutzer & Kreuzau, ebenfalls Düsseldorf, auf Zwangsvollstreckung spezialisierter Bürovorsteher und Dozent.

Die Podcast-Folge finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://bundesrechtsanwaltskammer.podigee.io/31-folge_30 sowie bei Spotify, Google-Podcasts, Amazon, Deezer und Apple.

Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung zur Teilzeitberufsausbildung

Der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hat neue

veröffentlicht, die auch für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten gelten. Sie sind auch auf der Internetseite des BIBB unter https://www.bibb.de/de/11703.php zu finden.