Automatisiertes Mahnverfahren – Änderung des Online-Mahnantrags

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat darauf hingewiesen, dass der Online-Mahnantrag derzeit auf die Änderungen durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorbereitet wird. Entscheidend ist die Möglichkeit, künftig auch im Mahnverfahren niedrigere Gebühren als die gesetzliche Vergütung nach dem RVG zu vereinbaren oder sogar ganz auf die Vergütung zu verzichten.

Die Änderung wird am 01.10.2021 in Kraft treten. Zu diesem Stichtag werden auch die entsprechenden Angaben im Online-Mahnantrag abgefragt werden. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Um Beachtung und gegebenenfalls rechtzeitige Einleitung der erforderlichen Maßnahmen wird gebeten.