Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen auch im dritten Quartal 2021 stark betroffen sind, können seit Ende Juli 2021 für den Förderzeitraum Juli bis September 2021 die Überbrückungshilfe III plus beantragen. Voraussetzung für die Förderung ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 %. Die Anträge müssen über sog. prüfende Dritte – z. B. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte – gestellt werden.
Nähere Informationen zur Überbrückungshilfe III plus finden Sie hier:
- Rechtsanwaltskammer Bamberg
- Bundesrechtsanwaltskammer
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Bundesministerium der Finanzen
Auf der Online-Plattform zur Beantragung der Überbrückungshilfen können Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sich mit ihrer beA-Karte anmelden.