13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 25.08.2021 verlängert

Der Bayerische Ministerrat hat am 27.07.2021 beschlossen, die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) bis 25.08.2021 zu verlängern. Sie wäre am 28.07.2021 ausgelaufen. Gleichzeitig wurden einige Änderungen vorgenommen, die beispielsweise den Schul- und Hochschulbetrieb, den Betrieb reiner Schankwirtschaften, die FFP2-Maskenpflicht sowie den Besuch in Alten- und Pflegeheimen betreffen.

Die Verordnung steht nachfolgend zum Download bereit.

13. BayIfSMV i. d. F. v. 27.07.2021

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