Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt im Bundesgesetzblatt verkündet

Das sog. „Legal Tech-Gesetz“, offizieller Name: Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vom 10.08.2021, wurde am 17.08.2021 im Bundesgesetzblatt verkündet; es wird am 01.10.2021 in Kraft treten.

Änderungen erfolgen insbesondere bei der Vereinbarung eines Erfolgshonorars gemäß § 49b Abs. 2 S. 2 BRAO und § 4a RVG und im Rechtsdienstleistungsgesetz hinsichtlich der Erbringung von Inkassodienstleistungen (§§ 13 bis 13c RDG). Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Gesetzestext

und den Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer im Newsletter „Nachrichten aus Berlin“ vom 25.08.2021.