Neue Funktionen der beA-Version 3.7

Am 14.07.2021 hat die Bundesrechtsanwaltskammer mehrere Verbesserungen beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) vorgenommen, insbesondere beim Umgang mit dem elektronischen Empfangsbekenntnis (eEB). So werden die Anforderung eines eEB sowie dessen Abgabe und Ablehnung nunmehr durch farbige Symbole schon in der Nachrichtenübersicht angezeigt (Spalte „eEB“), nicht erst in der geöffneten Nachricht.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter 3/2021 der BRAK vom 12.07.2021.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg