Corona-Lockdown vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 – Auswirkungen auf die Anwaltstätigkeit

Corona – Erweiterung und Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Corona – Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen

Ordentliche Kammerversammlung 2020 erneut abgesagt – Abstimmungen im schriftlichen Verfahren

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Corona – Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe II

Corona – Novemberhilfe und Überbrückungshilfe III

Überbrückungshilfe Corona – Unterstützung durch die Rechtsanwaltschaft

Steuerfreier Corona-Bonus für Arbeitnehmer

Umfrage des BFB zur Nutzung der Finanzierungsangebote der KfW

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – auch zu Corona

Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Corona – neues Formular des OLG Bamberg zur Selbstauskunft

Maßnahmen und Regeln nach der bayerischen „Corona-Ampel“

Auswertung der zweiten Corona-Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer

Überbrückungshilfe Corona – neue Informationen

Neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“

Erneute Verlängerung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 18.09.2020

Überbrückungshilfe Corona – 2. Phase von September bis Dezember 2020

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Umfrage des BFB

Neue Gerichtsentscheidungen des BVerfG und des BayVGH zu Corona-Regelungen und -maßnahmen

Verschärfung der Corona-Regeln in Bayern – neue Bußgeldkataloge

Überbrückungshilfe Corona – Registrierung per PIN- und Smartcard-Verfahren

Entscheidung des BayVGH zum „Steh-Bier-Verbot“ in Bamberg

Corona-Lockdown vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 – Auswirkungen auf die Anwaltstätigkeit

Bereits am 09.12.2020 hatte der Freistaat Bayern – wie schon am 16.03.2020 – erneut den Katastrophenfall ausgerufen. Dadurch war der seit 02.11.2020 geltende „Lockdown light“ nochmals verschärft worden. Die Regelungen im Einzelnen waren in der

enthalten, die eigentlich bis 05.01.2021 Gültigkeit besitzen sollte.

Weil eine Senkung der Infektionszahlen auch dadurch nicht zu erreichen war, gilt vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 allerdings ein „harter“ Lockdown, der nach der

insbesondere eine allgemeine Ausgangsbeschränkung und in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr eine Ausgangssperre umfasst (mit einer Sonderregelung für Weihnachten). Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch aus triftigen Gründen möglich. Hierzu gehören beispielsweise die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, so dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kanzlei weiterhin aufsuchen dürfen.

Ob es Mandantinnen und Mandanten erlaubt ist, einen Anwaltstermin wahrzunehmen, ist allerdings unklar. Vom Deutschen Anwaltverein wird die Frage bejaht.

Die Kammer empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, vorsorglich auf persönliche Besprechungen zu verzichten und sich auf Telefonate, Videokonferenzen oder E-Mail-Kontakt zu beschränken. Eine Ausnahme gilt sicherlich in unaufschiebbaren Fällen, in denen ein persönliches Treffen zwingend erforderlich ist.

Bei Verstößen gegen die angeordneten Maßnahmen ist weiterhin mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem neuen

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Corona – Erweiterung und Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Die Bundesregierung hat das am 24.06.2020 beschlossene Programm „Ausbildungsplätze sichern“, das bis Ende 2020 befristet war, verlängert und ausgeweitet. Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – können daher bis Juni 2021 Prämien bzw. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Corona-Pandemie betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen, oder wenn sie Auszubildende, die ihre Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren haben, übernehmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

und der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die Verlängerung des Programms sollte auch für Anwaltskanzleien ein Anreiz sein, weiterhin oder sogar in verstärktem Maße Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg appeliert erneut an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, dem Nachwuchs eine Chance zu geben und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.

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Corona – Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:

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Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen

Lesen Sie bitte den Aufsatz von Rechtsanwalt Sven Krautschneider zum Thema „Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen“, der in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2020) veröffentlicht ist.

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Ordentliche Kammerversammlung 2020 erneut abgesagt – Abstimmungen im schriftlichen Verfahren

Die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg, die nach der Absage des ersten Termins vom 24.04.2020 zwischenzeitlich für Freitag, 13.11.2020, geplant war, ist wegen der Corona-Pandemie erneut abgesagt worden. Vorstand und Präsidium hielten es angesichts der dramatischen Entwicklung der Infektionszahlen nicht für vermittelbar, eine Präsenzveranstaltung in diesem Umfang durchzuführen – abgesehen davon, dass diese nach der seit 02.11.2020 geltenden

nicht mehr zulässig war. Vielmehr wurde von der Sonderregelung nach § 2 Abs. 3 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern vom 10.07.2020 Gebrauch gemacht, wonach die Kammerversammlung auch ohne Versammlung der Mitglieder Beschlüsse im Wege der schriftlichen Abstimmung fassen kann. Diese betrafen den Kammerhaushalt 2020, die beA-Umlage 2021, die Entlastung des Vorstands und die Änderung der Geschäftsordnung der RAK Bamberg. Die Stimmabgabe war bis 27.11.2020, 12:00 Uhr, möglich. Die Ergebnisse werden im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2020 veröffentlicht werden.

Drittes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Am 18.11.2020 haben zunächst der Bundestag und anschließend der Bundesrat dem

zugestimmt. Das Gesetz wurde anschließend verkündet.

Durch die Neuregelung soll u. a. die Generalklausel des § 28 IfSG durch einen Katalog in § 28a IfSG ergänzt werden, der mögliche Schutzvorkehrungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie konkret aufführt. Die dann noch notwendige Konkretisierung ist weiterhin den Ländern vorbehalten.

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Corona – Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfe II

Am 23.11.2020 hat das Bayerische Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Richtlinie für die Gewährung von Überbrückungshilfen des Bundes für kleine und mittelständische Unternehmen – Phase 2 (Überbrückungshilfe II) erlassen. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Aktuelle Informationen zur Überbrückungshilfe Corona finden Sie unter www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe-corona

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Corona – Novemberhilfe und Überbrückungshilfe III

Am 25.11.2020 ist die Antragstellung für die Novemberhilfe gestartet. Erste Abschlagszahlungen sollen noch in diesem Monat erfolgen. Nach den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Informationen gilt derzeit Folgendes:

Ein Antrag auf Corona-Novemberhilfe ist über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt zu stellen. Soloselbständige, die bislang keine Überbrückungshilfe beantragt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000,00 € erhalten. Die Richtlinie für die Gewährung von Novemberhilfe finden Sie hier:

Überbrückungshilfe III: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich laut

darüber einig, dass die finanzielle Unterstützung für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird.

Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.

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Überbrückungshilfe Corona – Unterstützung durch die Rechtsanwaltschaft

Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. bittet die Anwaltschaft mit

um Unterstützung der Steuerberater beim Genehmigungsverfahren der Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden deshalb ermuntert, ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Beantragung von Corona-Hilfen zu vertreten, zumal das Recht zur Antragstellung, das zu Beginn nur Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zustand, für Rechtsanwälte erst hart erkämpft werden musste.

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Steuerfreier Corona-Bonus für Arbeitnehmer

Mit beigefügtem

hat das Bundesministerium der Finanzen daran erinnert, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern noch bis 31.12.2020 Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag in Höhe von 1.500,00 € steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren können (§ 3 Nr. 11a EStG).

Voraussetzung ist, dass die Zuwendungen der Abmilderung der Belastungen durch die Corona-Krise dienen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Sie sind im Lohnkonto aufzuzeichnen und unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.

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Umfrage des BFB zur Nutzung der Finanzierungsangebote der KfW

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) möchte aufgrund der Corona-Pandemie und der stärkeren thematischen Fokussierung auf Gründung, Nachfolge und Übernahme mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) enger zusammenarbeiten. Hierzu ist es wichtig, ein Erfahrungsbild zu sammeln, wie die Angebote der KfW von den Freien Berufen genutzt und beurteilt werden. Die nachfolgende

die zweigleisig aufgestellt ist, enthält einerseits die Finanzierungsangebote der KfW, die schon vor der Corona-Krise existiert hatten; andererseits ist das spezielle Angebot als Teil des Corona-Maßnahmenpakets der Bundesregierung in Form des KfW-Schnellkredits aufgeführt. Um ein möglichst umfassendes Bild zu gewinnen, bittet der BFB um kurzfristige Beantwortung der Fragen im

das auf dem Rechner ausgefüllt werden kann. Bitte leiten Sie das Formular anschließend per E-Mail an die Kammergeschäftsstelle zurück (info@rakba.de).

Fragen oder Anregungen richten Sie bitte unmittelbar an den BFB (natasha.volodina@freie-berufe.de).

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs – auch zu Corona

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:

Corona:

Sonstiges:

Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat ein neues Schutz- und Hygienekonzept für den Aufenthalt in der Geschäftsstelle in Bamberg, Friedrichstraße 7 und 9, erstellt. Dazu gehören in erster Linie die Verpflichtung für alle Besucher, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, den Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen zu wahren, sich die Hände zu desinfizieren und eine Selbstauskunft zur Nachvollziehung von Infektionsketten zu erteilen.

Das Konzept steht nachfolgend zum Download bereit und kann auch auf der kammereigenen Internetseite unter https://www.rakba.de/ abgerufen werden.

Um dringende Beachtung und Verständnis für die beschlossenen Maßnahmen wird gebeten!

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Corona – neues Formular des OLG Bamberg zur Selbstauskunft

Das Oberlandesgericht Bamberg hat das Formular zur Corona-Selbstauskunft aktualisiert. Im Hinblick auf die steigenden Infektionszahlen war es erforderlich, das Formblatt wieder um eine an die aktuellen Erkenntnisse zu typischen COVID-19 Symptomen angepasste Gesundheitsfrage zu ergänzen. Die neue Version vom 16.10.2020 finden Sie nachstehend

sowie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/corona-krise/gerichte-und-justizbehoerden-im-bezirk-der-rak-bamberg/?&rex_version=1. Dort können Sie zudem die jeweiligen Formulare der anderen Gerichte im OLG- bzw. Kammerbezirk abrufen.

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Maßnahmen und Regeln nach der bayerischen „Corona-Ampel“

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung die sog. „Corona-Ampel“ beschlossen, die in §§ 24 bis 26 der

geregelt ist. Sie sieht besondere Maßnahmen vor, sobald die sog. 7-Tages-Inzidenz einen bestimmten Grenzwert (35 – 50 – 100) übersteigt. Dabei handelt es sich vor allem um

  • eine Maskenpflicht an Orten, an denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen,
  • erweiterte Sperrstunden und Alkoholverbote,
  • die Begrenzung der Teilnehmerzahl privater Feiern und Veranstaltungen sowie
  • die Beschränkung der Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 10 bzw. 5 Personen.

Nähere Einzelheiten zur Corona-Ampel finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Eine werktäglich aktualisierte Übersicht der Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Bayern ist unter

veröffentlicht.

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Auswertung der zweiten Corona-Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre zweite Corona-Umfrage ausgewertet. Das Gesamtergebnis sowie eine Bewertung finden Sie unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/; die Auswertung für Bayern können Sie nachfolgend herunterladen.

Die BRAK hat die Ergebnisse zum Anlass genommen, die Forderungen aus dem Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft zur Sicherung des Rechtsstaates mit Nachdruck zu wiederholen. Die zugehörige Presseerklärung steht unter https://www.brak.de/fuer-journalisten/pressemitteilungen-archiv/2020/presseerklaerung-20-2020/ bereit.

Zu den Umfrageergebnissen hat die BRAK vor wenigen Tagen eine neue Podcast-Folge veröffentlicht, die Sie unter https://www.brak.de/service/podcast/ anhören können. Unter dem Titel „Schwarz auf weiß – Ergebnisse der Corona-Umfrage“ spricht Geschäftsführerin Stephanie Beyrich mit Jan Helge Kestel, Präsident der RAK Thüringen und Mitglied im Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit der BRAK, über die Auswirkungen der Pandemie auf die Anwaltschaft – ganz persönlich und auch generell.

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Überbrückungshilfe Corona – neue Informationen

Am 14.09.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die zweite Änderungsrichtlinie zur Überbrückungshilfe erlassen. Die konsolidierte Fassung der Richtlinie steht nachfolgend zum Download bereit.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verlängerung der Antragsfrist für die erste Phase (Förderzeitraum Juni bis August 2020) bis 30.09.2020 – sie wurde am 29.09.2020 nochmals bis 09.10.2020 verlängert – sowie die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als prüfende Dritte (bitte kalkulieren Sie bei einer Registrierung mit PIN-Brief eine Postlaufzeit von drei Tagen ein).

Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 18.09.2020 die Konditionen für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) vorgestellt. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem

Neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“

Am 30.09.2020 endet die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit. Handlungsempfehlungen liefert die neue Fachinfo-Broschüre Insolvenzrecht in der Coronakrise: Aktuelles Praxiswissen für „Nicht-Insolvenzrechtler“.

Lesen Sie hierzu die

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Erneute Verlängerung der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis 18.09.2020

Bereits mit Verordnung vom 01.09.2020 wurde die Gültigkeitsdauer der 6. BayIfSMV vom 19.06.2020, die bis 02.09.2020 befristet war, erneut verlängert. Sie tritt nunmehr mit Ablauf des 18.09.2020 außer Kraft. Am 08.09.2020 wurde eine weitere Änderungsverordnung erlassen. Die aktuelle Version der 6. BayIfSMV steht nachfolgend zum Download bereit.

Neue Regelungen finden sich vor allem bei der Zulässigkeit von Versammlungen i. S. d. Bayerischen Versammlungsgesetzes (§ 7 der 6. BayIfSMV), bei der Zulässigkeit von Messen und Ausstellungen (§ 14a der 6. BayIfSMV) und im Bereich der Schulen (z. B. Maskenpflicht auf dem Schulgelände, § 16 Abs. 2 der 6. BayIfSMV).

Überbrückungshilfe Corona – 2. Phase von September bis Dezember 2020

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden. Derzeit wird die genaue Ausgestaltung des Programms auf Bundesebene erarbeitet.

Anträge der 1. Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen bis spätestens 30.09.2020 eingereicht werden. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/corona-krise/corona-hilfen-durch-finanzielle-unterstuetzung/?&rex_version=1.

Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ – Umfrage des BFB

Im 15. Corona-Sondernewsletter wurde bereits auf die Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hingewiesen. Daran soll auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer nochmals erinnert werden. Den

können Sie gerne ausfüllen und an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurückleiten.

Die bislang vorliegenden Rückmeldungen aus anderen Kammerbezirken und weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ entnehmen Sie bitte dem

Neue Gerichtsentscheidungen des BVerfG und des BayVGH zu Corona-Regelungen und -maßnahmen

Lesen Sie bitte die folgenden Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie:

Verschärfung der Corona-Regeln in Bayern – neue Bußgeldkataloge

Wegen der anhaltend hohen Anzahl von Neuinfektionen in den letzten Wochen hat der Freistaat Bayern die zur Eindämmung der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen wieder verschärft. Näheres entnehmen Sie bitte der aktuellen Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt am 14.08.2020 geändert wurde. Sie ist derzeit bis 02.09.2020 gültig.

Darüber hinaus gelten seit 25.08.2020 neue Bußgeldkataloge, die höhere Bußgelder insbesondere bei Verstößen gegen die Maskenpflicht (Regelsatz 250,00 €) und die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne (Regelsatz 2.000,00 €) vorsehen. Diese stehen nachfolgend zum Download bereit.

Überbrückungshilfe Corona – Registrierung per PIN- und Smartcard-Verfahren

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten „Überbrückungshilfe“ beantragen wollen, können sich an der digitalen Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie registrieren. Dafür stellt das BMWi zwei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung: Das „PIN-Verfahren“ und das „Smartcard-Verfahren“ unter Einsatz der beA-Karte.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://brak.de/corona/#Überbrückungshilfe sowie im

Eine Anleitung zur Anmeldung im Antragsportal mittels beA-Karte können Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/rechtsanwaelte-bea-ueberbrueckungshilfe.html herunterladen.

Entscheidung des BayVGH zum „Steh-Bier-Verbot“ in Bamberg

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20:00 Uhr („Steh-Bier-Verbot“) an Wochenenden und während der (ausgefallenen) „Sandkerwa“ in bestimmten Teilen der Bamberger Altstadt voraussichtlich rechtmäßig ist. Er hat einen in erster Instanz ergangenen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth geändert und einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag abgelehnt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte der

Die vollständige Entscheidung können Sie hier herunterladen:

Die Stadt Bamberg hat das „Steh-Bier-Verbot“ mittlerweile bis 31.10.2020 verlängert.

Weitere Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Corona-Pandemie stehen nachfolgend zum Download bereit.