Überbrückungshilfe Corona – 2. Phase von September bis Dezember 2020

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden. Derzeit wird die genaue Ausgestaltung des Programms auf Bundesebene erarbeitet.

Anträge der 1. Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen bis spätestens 30.09.2020 eingereicht werden. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/corona-krise/corona-hilfen-durch-finanzielle-unterstuetzung/?&rex_version=1.