Überbrückungshilfe Corona – neue Informationen

Am 14.09.2020 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die zweite Änderungsrichtlinie zur Überbrückungshilfe erlassen. Die konsolidierte Fassung der Richtlinie steht nachfolgend zum Download bereit.

Die wichtigsten Änderungen betreffen die Verlängerung der Antragsfrist für die erste Phase (Förderzeitraum Juni bis August 2020) bis 30.09.2020 – sie wurde am 29.09.2020 nochmals bis 09.10.2020 verlängert – sowie die Zulassung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten als prüfende Dritte (bitte kalkulieren Sie bei einer Registrierung mit PIN-Brief eine Postlaufzeit von drei Tagen ein).

Zudem hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 18.09.2020 die Konditionen für die zweite Phase der Überbrückungshilfe (Fördermonate September bis Dezember 2020) vorgestellt. Eine Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Oktober 2020 möglich. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung, der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie sowie dem