Corona – Novemberhilfe und Überbrückungshilfe III

Am 25.11.2020 ist die Antragstellung für die Novemberhilfe gestartet. Erste Abschlagszahlungen sollen noch in diesem Monat erfolgen. Nach den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichten Informationen gilt derzeit Folgendes:

Ein Antrag auf Corona-Novemberhilfe ist über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt zu stellen. Soloselbständige, die bislang keine Überbrückungshilfe beantragt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5.000,00 € erhalten. Die Richtlinie für die Gewährung von Novemberhilfe finden Sie hier:

Überbrückungshilfe III: Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich laut

darüber einig, dass die finanzielle Unterstützung für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständigen, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird.

Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern.

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