Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten „Überbrückungshilfe“ beantragen wollen, können sich an der digitalen Online-Plattform des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie registrieren. Dafür stellt das BMWi zwei unterschiedliche Verfahren zur Verfügung: Das „PIN-Verfahren“ und das „Smartcard-Verfahren“ unter Einsatz der beA-Karte.
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://brak.de/corona/#Überbrückungshilfe sowie im
Eine Anleitung zur Anmeldung im Antragsportal mittels beA-Karte können Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/rechtsanwaelte-bea-ueberbrueckungshilfe.html herunterladen.