Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung die sog. „Corona-Ampel“ beschlossen, die in §§ 24 bis 26 der
Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 01.10.2020 (i. d. F. v. 22.10.2020)Herunterladen
geregelt ist. Sie sieht besondere Maßnahmen vor, sobald die sog. 7-Tages-Inzidenz einen bestimmten Grenzwert (35 – 50 – 100) übersteigt. Dabei handelt es sich vor allem um
- eine Maskenpflicht an Orten, an denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen,
- erweiterte Sperrstunden und Alkoholverbote,
- die Begrenzung der Teilnehmerzahl privater Feiern und Veranstaltungen sowie
- die Beschränkung der Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 10 bzw. 5 Personen.
Nähere Einzelheiten zur Corona-Ampel finden Sie auf folgenden Internetseiten:
- Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ und https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/ampel/index.php
- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/#Corona-Ampel
Eine werktäglich aktualisierte Übersicht der Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Bayern ist unter
veröffentlicht.
