Maßnahmen und Regeln nach der bayerischen „Corona-Ampel“

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Bayerische Staatsregierung die sog. „Corona-Ampel“ beschlossen, die in §§ 24 bis 26 der

geregelt ist. Sie sieht besondere Maßnahmen vor, sobald die sog. 7-Tages-Inzidenz einen bestimmten Grenzwert (35 – 50 – 100) übersteigt. Dabei handelt es sich vor allem um

  • eine Maskenpflicht an Orten, an denen Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen,
  • erweiterte Sperrstunden und Alkoholverbote,
  • die Begrenzung der Teilnehmerzahl privater Feiern und Veranstaltungen sowie
  • die Beschränkung der Kontakte auf zwei Hausstände oder maximal 10 bzw. 5 Personen.

Nähere Einzelheiten zur Corona-Ampel finden Sie auf folgenden Internetseiten:

Eine werktäglich aktualisierte Übersicht der Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Bayern ist unter

veröffentlicht.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist corona_viruss__5827050_835x547-m.jpg