Ordentliche Kammerversammlung 2020 erneut abgesagt – Abstimmungen im schriftlichen Verfahren

Die ordentliche Kammerversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg, die nach der Absage des ersten Termins vom 24.04.2020 zwischenzeitlich für Freitag, 13.11.2020, geplant war, ist wegen der Corona-Pandemie erneut abgesagt worden. Vorstand und Präsidium hielten es angesichts der dramatischen Entwicklung der Infektionszahlen nicht für vermittelbar, eine Präsenzveranstaltung in diesem Umfang durchzuführen – abgesehen davon, dass diese nach der seit 02.11.2020 geltenden

nicht mehr zulässig war. Vielmehr wurde von der Sonderregelung nach § 2 Abs. 3 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern vom 10.07.2020 Gebrauch gemacht, wonach die Kammerversammlung auch ohne Versammlung der Mitglieder Beschlüsse im Wege der schriftlichen Abstimmung fassen kann. Diese betrafen den Kammerhaushalt 2020, die beA-Umlage 2021, die Entlastung des Vorstands und die Änderung der Geschäftsordnung der RAK Bamberg. Die Stimmabgabe war bis 27.11.2020, 12:00 Uhr, möglich. Die Ergebnisse werden im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2020 veröffentlicht werden.