Entscheidung des BayVGH zum „Steh-Bier-Verbot“ in Bamberg

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat im Rahmen eines Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt, dass das von der Stadt Bamberg zur Eindämmung der Corona-Pandemie verhängte Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke ab 20:00 Uhr („Steh-Bier-Verbot“) an Wochenenden und während der (ausgefallenen) „Sandkerwa“ in bestimmten Teilen der Bamberger Altstadt voraussichtlich rechtmäßig ist. Er hat einen in erster Instanz ergangenen anderslautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth geändert und einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag abgelehnt.

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Die Stadt Bamberg hat das „Steh-Bier-Verbot“ mittlerweile bis 31.10.2020 verlängert.

Weitere Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs und des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zur Corona-Pandemie stehen nachfolgend zum Download bereit.