Der Verband Freier Berufe in Bayern e.V. bittet die Anwaltschaft mit
um Unterstützung der Steuerberater beim Genehmigungsverfahren der Novemberhilfe, Dezemberhilfe und Überbrückungshilfe.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden deshalb ermuntert, ihre Mandantinnen und Mandanten bei der Beantragung von Corona-Hilfen zu vertreten, zumal das Recht zur Antragstellung, das zu Beginn nur Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern zustand, für Rechtsanwälte erst hart erkämpft werden musste.