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Maskenpflicht in Bayern in Ladengeschäften und im ÖPNV seit 27.04.2020 – nicht in Anwaltskanzleien und bei Gericht

Seit 27.04.2020 gilt in Bayern eine Maskenpflicht in Ladengeschäften (auch in denjenigen, die zuvor schon geöffnet waren, wie z. B. Lebensmittelgeschäfte) und im öffentlichen Personennahverkehr (auch in Taxen und bei Fahrten mit Fahrdienstleistern sowie beim Warten an Haltestellen oder Bahnhöfen). Personal und Kunden ab dem siebten Lebensjahr haben eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (bis 26.04.2020 war dies lediglich empfohlen worden). Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet, in der Regel von 150,00 €.

Die Maskenpflicht war ursprünglich bis 03.05.2020 begrenzt, wurde mit Erlass der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 01.05.2020 zwischenzeitlich aber bis 10.05.2020 verlängert.

Anwaltskanzleien sind keine Ladengeschäfte, so dass weder Rechtsanwältinnen bzw. Rechtsanwälte und ihre Mitarbeiter/innen noch Mandanten und sonstige Besucher eine Schutzmaske tragen müssen. Allerdings ist § 4 Abs. 5 S. 1 und 2 der 3. BayIfSMV zu beachten, wonach in Dienstleistungsbetrieben unbeschadet sonstiger Vorschriften ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden muss und sich auch bei Einhaltung dieses Abstands nicht mehr als zehn Personen im Wartebereich aufhalten dürfen.

Auch in Gerichtsverhandlungen ist eine Schutzmaske nicht generell vorgeschrieben. Allerdings können einzelne Gericht gesonderte Vorgaben machen, die es einzuhalten gilt.

Näheres zur Maskenpflicht entnehmen Sie bitte den Internetseiten des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration sowie den nachstehenden Verordnungen und dem neuen Bußgeldkatalog (gültig seit 27.04.2020).

Keine generelle Maskenpflicht besteht auch in den Berufsschulen. Das Bayerische Ministerium für Unterricht und Kultus empfiehlt jedoch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zumindest bei der Ankunft im Schulgebäude und beim Toilettengang. Nähere Informationen finden Sie in den FAQs des Ministeriums unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html.

Verlängerung der Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 10.05.2020 – weitere Lockerungen bei Versammlungen und Betriebsuntersagungen

Die Bayerische Staatsregierung hat beschlossen, die bis 03.05.2020 geltenden Ausgangsbeschränkungen bis einschließlich 10.05.2020 zu verlängern. Hierzu wurde am 01.05.2020 eine dritte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) erlassen, die ab 04.05.2020 aber auch weitere Lockerungen vorsieht. Insbesondere sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder erlaubt:

  • Öffentlich zugängliche Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften (§ 2 der 3. BayIfSMV)
  • Öffentliche Versammlungen im Sinne des Bayerischen Versammlungsgesetzes (§ 3 der 3. BayIfSMV)
  • Der Betrieb von Ladengeschäften, Einkaufszentren und Kaufhäusern des Einzelhandels (§ 4 Abs. 4 der 3. BayIfSMV) einschließlich Friseur- und Fußpflegebetrieben (§ 4 Abs. 5 S. 3 und § 7 Abs. 3 Nr. 2. und 3. der 3. BayIfSMV)

Allerdings ist zum Teil das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben, sei es für die Teilnehmer von Gottesdiensten (§ 2 S. 1 Nr. 2. der 3. BayIfSMV) oder für das Personal und die Kunden von Geschäften (§ 4 Abs. 4 S. 1 Nrn. 3. und 4. i. V. m. Abs. 5 S. 3 der 3. BayIfSMV). Diese Verpflichtung gilt fortan auch für die Schülerbeförderung im ÖPNV (§ 8 der 3. BayIfSMV).

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Verkaufsflächenregelung nach § 2 Abs. 4 und 5 der 2. BayIfSMV entspricht nicht dem Gleichheitssatz

Mit Beschluss vom 27.04.2020 (Az. 20 NE 20.793) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass die Regelung in § 2 Abs. 4 und 5 der 2. BayIfSMV, wonach Geschäfte nur dann wieder öffnen dürfen, wenn ihre Verkaufsräume eine Fläche von 800 qm nicht überschreiten, gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Denn in bestimmten Branchen wie zum Beispiel dem Buchhandel gilt die Beschränkung nicht. Näheres entnehmen Sie bitte der

Die Bayerische Staatsregierung hat die Entscheidung zum Anlass genommen, die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zu ändern. Schon seit 29.04.2020 gilt, dass auch größere Geschäfte wieder betrieben werden dürfen, wenn ihre tatsächlich für Kunden zugängliche Verkaufsfläche auf maximal 800 qm begrenzt ist, beispielsweise durch Absperrungen. Die Dritte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 01.05.2020 regelt nunmehr die Details.

Lesen Sie hierzu die

Schon am 29.04.2020 hatte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvQ 47/20) einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Andere (Ober-) Verwaltungsgerichte in Deutschland haben bereits abweichend entschieden; eine bundeseinheitliche Rechtsprechung gibt es daher nicht.

Schriftliche Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten – Prüfungsort Würzburg und Fach Rechtsanwendung

Wie im Sondernewsletter vom 23.04.2020 bereits angekündigt wird die schriftliche Abschlussprüfung am Dienstag, 12.05.2020, und Donnerstag, 14.05.2020, in Würzburg nicht in der Klara-Oppenheimer-Schule, sondern in der Aula der Franz-Oberthür-Schule, Zwerchgraben 2, 97074 Würzburg, stattfinden. Eine Lage- und Anfahrtbeschreibung (von der Klara-Oppenheimer-Schule aus) finden Sie hier. Bitte beachten Sie die nachstehende Hausordnung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle der RAK Bamberg oder an die Klara-Oppenheimer-Schule (zuständig dort ist Frau Oberstudienrätin Anja Hügelschäfer) wenden.

Unabhängig vom Prüfungsort werden alle Prüflinge darauf hingewiesen, dass im Fach Rechtsanwendung der TV-Teil (Textverarbeitung) ausnahmsweise nicht am Computer geschrieben wird. Denn die Corona-bedingt einzuhaltenden Hygienemaßnahmen lassen einen Wechsel des Prüfungsraumes nicht zu.

Notbetreuung von Kindern in Bayern seit 27.04.2020 – neue Formulare

Mit Ausweitung der Notbetreuung an Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Tagesstätten ab 27.04.2020 wurden neue Formulare zur Verfügung gestellt, mit denen bei erstmaliger Beantragung die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung versichert werden müssen. Diese stehen nachfolgend zum Download bereit.

Nähere Informationen zur Notbetreuung finden Sie weiterhin auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales unter https://www.stmas.bayern.de/coronavirus-info/corona-kindertagesbetreuung.php#Notbetreuung. Auch in Bayern wurde die Anwaltschaft mittlerweile als systemrelevant anerkannt und damit dem Bereich der kritischen Infrastruktur zugeordnet (wir haben bereits berichtet).

Auswertung der Corona-Umfrage der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur Ermittlung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft in der Zeit von 08.04. bis 20.04.2020 eine bundesweite Umfrage durchgeführt, an der sich 14.489 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beteiligt haben.

Etwa zwei Drittel haben erheblich weniger Mandate und damit im Zweifel einen empfindlichen Umsatzeinbruch zu verkraften. Rund 44 % haben entweder bereits Soforthilfe beantragt oder gehen davon aus, dies künftig tun zu müssen. Rund 10 % gaben an, in den Kanzleien, in denen sie tätig sind, sei bereits Kurzarbeit eingeführt worden.

Die Umfrage belegt, dass die Anwaltschaft zeitverzögert mit Liquiditätseinbußen rechnen muss. Weil Einnahmen aus Vorschüssen oder bearbeiteten Mandaten derzeit noch zu verzeichnen sind, wird sich der Rückgang von Neumandaten wirtschaftlich erst später auswirken. Die BRAK hatte deshalb schon mehrfach darauf verwiesen, dass die Voraussetzungen für Soforthilfen so angepasst werden müssen, dass sie auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.

Die Gesamtauswertung und weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/ sowie in nachfolgenden Dokumenten.

Vorläufiges Ergebnis der Wahl zum Kammervorstand 2020

In der Zeit vom 23.03. bis 24.04.2020 fand im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg die Neuwahl von neun Vorstandsmitgliedern aus den Landgerichtsbezirken Bamberg, Hof und Würzburg statt. 549 Kammermitglieder haben ihre Stimme abgegeben, was einer Wahlbeteiligung von knapp 21 % entspricht. Nach Auszählung der gültigen Stimmzettel und Stimmen stellte der Wahlausschuss das Wahlergebnis wie folgt fest:

Vorstandsmitglieder aus dem Bezirk des Landgerichts Bamberg:

  • Rechtsanwältin Susanne Drehsen, Bamberg: 350 Stimmen
  • Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler, Bamberg: 291 Stimmen
  • Rechtsanwalt Georg Winkler, Bamberg: 291 Stimmen

Vorstandsmitglieder aus dem Bezirk des Landgerichts Hof:

  • Rechtsanwalt Thomas Figge, Schwarzenbach/Saale: 347 Stimmen

Vorstandsmitglieder aus dem Bezirk des Landgerichts Würzburg:

  • Rechtsanwalt Wolfgang Bauer, Würzburg: 325 Stimmen
  • Rechtsanwältin Gudrun Bohnert, Würzburg: 347 Stimmen
  • Rechtsanwalt Dr. Heinz Kracht, Würzburg: 320 Stimmen
  • Rechtsanwältin Martina Lehr, Kitzingen: 323 Stimmen
  • Rechtsanwältin Wiebke Schneller, Würzburg: 311 Stimmen

Damit sind alle oben genannten Kolleginnen und Kollegen für vier Jahre zu Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg gewählt worden.

Weitere Einzelheiten zur Wahl und zum Wahlergebnis sind auf der Internetseite der RAK Bamberg veröffentlicht. Zudem wird auf die Informationen im Mitteilungsblatt RAK – InFORM von Juni 2020 verwiesen. Vorstand und Geschäftsführung bedanken sich bei allen Kammermitgliedern, die an der Wahl teilgenommen haben.

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt stetig zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben nicht wenige Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden.

Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte steht nachfolgend zum Download bereit.

Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das

  • Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
  • Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
  • Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
  • Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
  • Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
  • Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

Ein Verstoß kann als Verletzung der anwaltlichen Berufspflicht sanktioniert werden. Dies hat beispielsweise das Anwaltsgericht Nürnberg in zwei Verfahren kürzlich entschieden und wegen fehlender Erstregistrierung am beA-System jeweils einen Verweis ausgesprochen und eine Geldbuße von 3.000,00 € verhängt.

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Elektronischer Rechtsverkehr bei der Bundesagentur für Arbeit seit 06.04.2020

Die Bundesagentur für Arbeit führt seit 06.04.2020 den elektronischen Rechtsverkehr schrittweise deutschlandweit ein. Die Anwendung E-JUSTIZ-BA ermöglicht es auch Rechtsnwältinnen und Rechtsanwälten, mit den Dienststellen der BA auf elektronischem Wege zu kommunizieren.

Für die Rechtsbehelfsstellen der Jobcenter, Operativen Services und Familienkassen werden besondere elektronische Behördenpostfächer freigeschaltet, so dass Nachrichten mit Verfahrensbezug elektronisch zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem BA-beBPo ausgetauscht werden können. Auch Dokumente, die der Schriftform bedürfen, können elektronisch versendet werden, sofern eine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird.

Der Kanal beA zu beBPo darf zunächst ausschließlich zur Kommunikation bei Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidungen nach dem SGB I, SGB II, SGB III und SGB X bzw. dem EStG und der AO (bei Familienkassen) genutzt werden, weil diese Entscheidungen in die Aufgabengebiete der Rechtsbehelfsstellen fallen. Weitere Aufgabenbereiche der BA werden zu einem späteren Zeitpunkt an den ERV angeschlossen.

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer, Ausgabe 7/2020 vom 02.04.2020, sowie dem nachfolgenden Aufsatz, veröffentlicht im BRAK-Magazin Heft 2/2020.

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Online-Seminar der RAK Bamberg zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach am 22.06.2020

Die für 22.06. und 23.06.2020 (auf der Kammerhomepage) angekündigten Seminare zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach können wegen der Corona-Krise leider nicht als Präsenzveranstaltungen durchgeführt werden. Die Kammer hat sich deshalb entschlossen, am Montag, 22.06.2020, ein Online-Seminar anzubieten, wenn auch in geringerem zeitlichen Umfang und mit begrenzter Teilnehmerzahl.

Nähere Informationen und die Einladung per beA folgen demnächst. Bitte reservieren Sie schon jetzt den Termin.

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Neuer Bußgeldkatalog seit 28.04.2020

Am 28.04.2020 ist eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, die mit einem neuen Bußgeldkatalog verbunden ist. Insbesondere in folgenden Bereichen wurden Verschärfungen vorgenommen:

  • Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Bei Rettungsgassen-Verstößen
  • Bei Parkverstößen
  • Beim Schutz von Radfahrern

Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und Erläuterungen zum neuen Bußgeldkatalog stehen nachfolgend zum Download bereit.

Deutscher Anwaltstag 2020 findet nur „virtuell“ statt

Der Vorstand des Deutschen Anwaltvereins hat angesichts der anhaltenden Corona-Krise beschlossen, in diesem Jahr auf die geplante Präsenzveranstaltung in Wiesbaden zu verzichten und vom 15.06. bis 19.06.2020 erstmals einen „virtuellen Anwaltstag“ auszutragen. Angeboten werden FAO-Webinare sowie Diskus­sionen via Live-Stream, Video und Podcast. Auch die Fachmesse „AdvoTec“ wird virtuell.

Weitere Details, das vollständige Programm sowie Infor­ma­tionen zur Anmeldung finden SIe ab Mitte Mai 2020 auf der Internetseite des Deutschen Anwaltstages unter https://anwaltstag.de/de/virtueller-anwaltstag-2020/ueber-den-anwaltstag. Vorabinformationen erhalten Sie im Anwaltsblatt und in nachfolgender Pressemitteilung des DAV.

Mitgliederstatistik zum 01.01.2020

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Mitgliederstatistik zum Stichtag 01.01.2020 veröffentlicht. Danach verzeichneten die 28 Regionalkammern insgesamt 167.234 Mitglieder, ein Zuwachs von 0,52 % im Vergleich zum Vorjahr. Der Frauenanteil stieg von 35,13 % auf 35,56 %.

Die Einzelzulassungen haben sich zugunsten der Syndikus-Zulassungen erneut deutlich verringert. Zum 01.01.2020 gab es 146.795 (Vorjahr: 148.227) Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, 15.475 (Vorjahr: 14.013) Kolleginnen und Kollegen mit Doppelzulassung (Syndikusrechtsanwalt und Rechtsanwalt) und 3.631 (Vorjahr: 2.864) Syndikusrechtsanwälte.

Die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Statistik.

Ausbildungsstatistik zum 30.09.2019

Der Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB) hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in den Freien Berufen zum 30.09.2019 veröffentlicht. Danach ist die Anzahl der Neuverträge im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r von 3.113 im Vorjahr auf 3.074 gesunken. 11 Kammern konnten einen Anstieg verzeichnen, darunter die Rechtsanwaltskammer Bamberg, in deren Bezirk sich die Anzahl von 115 auf 118 erhöhte. In 15 Kammern waren die Neuabschlüsse zum Teil deutlich rückläufig.

Nähere Einzelheiten, auch zu den Freien Berufen insgesamt, entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.

BRAK-Mitteilungen und BRAK-Magazin ab 01.07.2020 nur noch digital

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer werden die BRAK-Mitteilungen und das BRAK-Magazin zukünftig nur noch digital erscheinen; gedruckte Ausgaben wird es nicht mehr geben. Die Zeitschriften können dann in einer digitalen Version bequem am PC oder auf einem mobilen Endgerät gelesen werden. Am redaktionellen Konzept und Erscheinungsbild wird sich nichts ändern.

Die Links zu den digitalen Ausgaben erhalten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in ihr beA, die übrigen Abonnenten werden per E-Mail versorgt. Die Umstellung ist zum 01.07.2020 (Heft 4/2020) geplant. Zu einem späteren Zeitpunkt wird zusätzlich eine Zeitschriften-App angeboten.

Nähere Informationen zum künftigen Bezug der BRAK-Mitteilungen hat die Bundesrechtsanwaltskammer auf ihrer Internetseite, auf www.brak-mitteilungen.de und in den Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 6/2020 vom 22.04.2020) veröffentlicht. Letztere können Sie auch über den Newsletter der Rechtsanwaltskammer Bamberg http://newsletter.rakba.de/ abrufen.

Neues Eckpunktepapier zur RVG-Anpassung

Die Anpassung der seit 2013 unveränderten Rechtsanwaltsvergütung ist seit längerer Zeit ein großes Anliegen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins. Im Rahmen weiterer Gespräche mit den Bundesländern Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein wurde nunmehr das nachstehende Eckpunktepapier erstellt und am 15.04.2020 an Frau Bundesjustizministerin Christine Lambrecht übersandt.

Danach ist unter anderem vorgesehen, die Rechtsanwaltsgebühren (inkl. Beratungshilfe) einmalig linear um 10% anzuheben (Gleiches gilt für die Gerichtskosten). Ein zusätzliches Erhöhungsvolumen ergibt sich aus diversen strukturellen Maßnahmen, beispielsweise der Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen und der PKH-/VKH-Kappungsgrenze, der gesetzlichen Erstreckung der PKH-Beiordnung bei Mehrvergleichen auf alle nicht anhängigen Gegenstände, einer Sonderanpassung der Gebühren im Sozialrecht sowie der Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und des Tage- und Abwesenheitsgeldes.

Es liegt jetzt am Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.

Hinweise für im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Der Ausschuss Migrationsrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat die nachstehenden Hinweise für im Migrationsrecht tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Vertretung von Mandanten in Ankerzentren und während der Direktanhörung erarbeitet. Um Beachtung wird gebeten.

Europäischer Tag der Justiz 2020 in Nürnberg

Am Donnerstag, 29.10.2020, findet im Strafjustizzentrum in Nürnberg der diesjährige Europäische Tag der Justiz statt. Nähere Infomationen zur Fachveranstaltung mit Vortrag und Workshops (13:30 Uhr bis 17:00 Uhr) sowie zum Festakt im historischen Rathaussaal der Stadt Nürnberg (ab 19:00 Uhr) entnehmen Sie bitte dem

Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung erst ab 01.07.2020 möglich ist.

Konjunkturumfrage Sommer 2020 in den Freien Berufen

Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Sommer 2020 hat begonnen – mit einem Sonderteil zum Thema künstliche Intelligenz. Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Zur Konjunkturumfrage, die noch bis 10.05.2020 laufen wird, gelangen Sie über diesen Link.

Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB, die telefonisch (0911/2356524) oder per E-Mail (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de) erreichbar ist.

Schriftliche Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten am 12.05. und 14.05.2020 findet definitiv statt

Wie in den letzten Tagen bereits absehbar können die schriftlichen Abschlussprüfungen am Dienstag, 12.05.2020, und Donnerstag, 14.05.2020, planmäßig durchgeführt werden. Alle Berufsschulen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben grünes Licht gegeben; zumindest in den Schulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth und Schweinfurt sind ausreíchend Räumlichkeiten vorhanden. In Würzburg findet die Prüfung allerdings nicht in der Klara-Oppenheimer-Schule, sondern voraussichtlich in der Aula der Franz-Oberthür-Schule, Städtisches Berufsbildungszentrum I, Zwerchgraben 2, 97074 Würzburg, statt (genaue Informationen folgen in Kürze).

Wegen näherer Einzelheiten zum Ablauf der Prüfung werden alle Teilnehmer und Ausbilder gebeten, sich unmittelbar bei ihrer örtlichen Berufsschule zu erkundigen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Prüfungsräume (eine Aufteilung der Prüflinge auf mehrere Räume ist denkbar) und eventueller Vorgaben zum Schutz vor Ansteckung mit dem Coronavirus, beispielsweise einer Maskenpflicht.

Sollten Prüflinge verpflichtet sein, während der Prüfung zumindest eine Alltagsmaske oder eine sonst geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (eine Entscheidung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus steht noch aus), wird eindringlich darauf hingewiesen, dass jeder Prüfling seine Maske selbst mitbringen muss (andernfalls kann eine Prüfungsteilnahme nicht garantiert werden). Es ist weder die Aufgabe der Berufsschule noch der Rechtsanwaltskammer, Masken zur Verfgung zu stellen.

Bitte beachten Sie im Übrigen, dass die Durchführung der Abschlussprüfung unabhängig vom Neubeginn des Berufsschulunterrichts ist. Sie findet also auch dann statt, wenn bis dorthin – wider Erwarten – der Unterricht noch nicht oder nicht vollständig wieder aufgenommen wurde.

Berufsschulunterricht im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg ab 27.04.2020

Alle Berufsschulen im Kammerbezirk haben zwischenzeitlich bekannt gegeben, dass der Unterricht für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte, die im Sommer 2020 an der Abschlussprüfung (beginnend mit der schriftlichen Prüfung am 12.05. und 14.05.2020) teilnehmen werden, ab Montag, 27.04.2020, wieder aufgenommen wird. Für die übrigen Schülerinnen und Schüler, vor allem die Abschlussklassen des nächsten Jahres, wird dies frühestens ab 11.05.2020 der Fall sein (Näheres ist noch offen).

Für weitergehende Auskünfte informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der Berufsschulen oder wenden Sie sich unmittelbar dorthin. Dies gilt beispielsweise für

  • den Beginn des täglichen Unterrichts (eventuell zeitversetzt)
  • die Einteilung der Klassenzimmer (die mit maximal halber Klassenstärke bzw. 15 Schülern besetzt werden sollen)
  • die unterrichteten Fächer
  • Vorgaben zum Hygieneschutz (z. B. Regeln für den Schulweg inkl. Maskenpflicht im ÖPNV, die Pausen und den Toilettengang)
  • einzuhaltende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Mindestabstand in den Klassenzimmern und Schutzmaskenpflicht bei Risikogruppen)

Die Kontaktdaten der Berufsschulen lauten wie folgt (durch Anklicken der Berufsschule gelangen Sie unmittelbar auf die Homepage):

Alle Schulen haben im Übrigen ihre Bitte an die Ausbilder erneuert, sowohl Auszubildende, die im Sommer 2020 an der Abschlussprüfung teilnehmen, als auch Lehrlinge im ersten und zweiten Ausbildungsjahr, für die noch kein Schulunterricht stattfindet, wenigstens einen Tag in der Woche „freizustellen“, um den Schulstoff zu Hause oder in der Kanzlei im Eigenstudium zu erlernen. Die Kammer bittet alle ausbildenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, dies bei Gestaltung der Ausbildung zu berücksichtigen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Unterrichtsbetrieb an Bayerns Schulen beantwortet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus unter https://www.km.bayern.de/allgemein/meldung/6945/faq-zum-unterrichtsbetrieb-an-bayerns-schulen.html.