Neues Eckpunktepapier zur RVG-Anpassung

Die Anpassung der seit 2013 unveränderten Rechtsanwaltsvergütung ist seit längerer Zeit ein großes Anliegen der Bundesrechtsanwaltskammer und des Deutschen Anwaltvereins. Im Rahmen weiterer Gespräche mit den Bundesländern Hamburg, Hessen und Schleswig-Holstein wurde nunmehr das nachstehende Eckpunktepapier erstellt und am 15.04.2020 an Frau Bundesjustizministerin Christine Lambrecht übersandt.

Danach ist unter anderem vorgesehen, die Rechtsanwaltsgebühren (inkl. Beratungshilfe) einmalig linear um 10% anzuheben (Gleiches gilt für die Gerichtskosten). Ein zusätzliches Erhöhungsvolumen ergibt sich aus diversen strukturellen Maßnahmen, beispielsweise der Anhebung des Regelverfahrenswerts in Kindschaftssachen und der PKH-/VKH-Kappungsgrenze, der gesetzlichen Erstreckung der PKH-Beiordnung bei Mehrvergleichen auf alle nicht anhängigen Gegenstände, einer Sonderanpassung der Gebühren im Sozialrecht sowie der Erhöhung der Fahrtkostenpauschale und des Tage- und Abwesenheitsgeldes.

Es liegt jetzt am Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.