Auswertung der Corona-Umfrage der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zur Ermittlung der Auswirkungen der Corona-Krise auf die deutsche Anwaltschaft in der Zeit von 08.04. bis 20.04.2020 eine bundesweite Umfrage durchgeführt, an der sich 14.489 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beteiligt haben.

Etwa zwei Drittel haben erheblich weniger Mandate und damit im Zweifel einen empfindlichen Umsatzeinbruch zu verkraften. Rund 44 % haben entweder bereits Soforthilfe beantragt oder gehen davon aus, dies künftig tun zu müssen. Rund 10 % gaben an, in den Kanzleien, in denen sie tätig sind, sei bereits Kurzarbeit eingeführt worden.

Die Umfrage belegt, dass die Anwaltschaft zeitverzögert mit Liquiditätseinbußen rechnen muss. Weil Einnahmen aus Vorschüssen oder bearbeiteten Mandaten derzeit noch zu verzeichnen sind, wird sich der Rückgang von Neumandaten wirtschaftlich erst später auswirken. Die BRAK hatte deshalb schon mehrfach darauf verwiesen, dass die Voraussetzungen für Soforthilfen so angepasst werden müssen, dass sie auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zugutekommen.

Die Gesamtauswertung und weitere Einzelheiten finden Sie unter https://www.brak.de/die-brak/coronavirus/corona-umfrage/ sowie in nachfolgenden Dokumenten.