Elektronischer Rechtsverkehr bei der Bundesagentur für Arbeit seit 06.04.2020

Die Bundesagentur für Arbeit führt seit 06.04.2020 den elektronischen Rechtsverkehr schrittweise deutschlandweit ein. Die Anwendung E-JUSTIZ-BA ermöglicht es auch Rechtsnwältinnen und Rechtsanwälten, mit den Dienststellen der BA auf elektronischem Wege zu kommunizieren.

Für die Rechtsbehelfsstellen der Jobcenter, Operativen Services und Familienkassen werden besondere elektronische Behördenpostfächer freigeschaltet, so dass Nachrichten mit Verfahrensbezug elektronisch zwischen dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach und dem BA-beBPo ausgetauscht werden können. Auch Dokumente, die der Schriftform bedürfen, können elektronisch versendet werden, sofern eine qualifizierte elektronische Signatur angebracht wird.

Der Kanal beA zu beBPo darf zunächst ausschließlich zur Kommunikation bei Widersprüchen und Klagen gegen Entscheidungen nach dem SGB I, SGB II, SGB III und SGB X bzw. dem EStG und der AO (bei Familienkassen) genutzt werden, weil diese Entscheidungen in die Aufgabengebiete der Rechtsbehelfsstellen fallen. Weitere Aufgabenbereiche der BA werden zu einem späteren Zeitpunkt an den ERV angeschlossen.

Ergänzende Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Newsletter der Bundesrechtsanwaltskammer, Ausgabe 7/2020 vom 02.04.2020, sowie dem nachfolgenden Aufsatz, veröffentlicht im BRAK-Magazin Heft 2/2020.

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