Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt stetig zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben nicht wenige Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden.

Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte steht nachfolgend zum Download bereit.

Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das

  • Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
  • Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
  • Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
  • Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
  • Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
  • Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

Ein Verstoß kann als Verletzung der anwaltlichen Berufspflicht sanktioniert werden. Dies hat beispielsweise das Anwaltsgericht Nürnberg in zwei Verfahren kürzlich entschieden und wegen fehlender Erstregistrierung am beA-System jeweils einen Verweis ausgesprochen und eine Geldbuße von 3.000,00 € verhängt.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg