Kammertag der RAK Bamberg mit Kammerversammlung am 11.04.2025 – Save the date

Die ordentliche Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg 2025 findet am Freitag, 11.04.2025, im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt. Die „offizielle“ Vorankündigung wird im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Dezember 2024 enthalten sein. Nähere Einzelheiten werden zu gegebener Zeit veröffentlicht. Es wird schon jetzt darum gebeten, den Termin vorzumerken.

Vor der Kammerversammlung ist wieder eine Fortbildungsveranstaltung geplant. Das Thema wird noch gesondert bekannt gegeben.

Geldwäscheprüfungen 2023 – Erhebung der Verpflichteteneigenschaft

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden darauf hingewiesen, dass in wenigen Tagen die Geldwäscheprüfungen für das Kalenderjahr 2023 beginnen. Zur Feststellung einer eventuellen Verpflichteteneigenschaft werden rund 5 % aller Kammermitglieder per beA ein Schreiben erhalten mit der Aufforderung, einen PDF-Fragebogen auszufüllen oder online an der Erhebung teilzunehmen.

Die Rechtsanwaltskammer ist als Aufsichtsbehörde zu anlasslosen Überprüfungen verpflichtet (§§ 50 Nr. 3, 51 Abs. 1 GwG). Die Auswahl der angeschriebenen Mitglieder erfolgt nach dem Zufallsprinzip. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche).

 

Muster für einfachere Dokumentation von Geldwäsche-Präventionspflichten

Anwältinnen und Anwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz. Um die dann nötige Identitätsprüfung ihrer Mandanten und die Risikobewertung zu erleichtern, hat die BRAK gemeinsam mit den Rechtsanwaltskammern Muster-Dokumentationsbögen veröffentlicht.

Alle Dokumnetationsbögen finden Sie auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de (Service – Für Anwälte – Geldwäsche – Allgemeine Informationen und Hinweise)

 

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 06.12.2024 in Bamberg

An die Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammer Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht wird nochmals erinnert. Sie findet am Freitag, 06.12.2024, von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Michael Zwarg (Nürnberg).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Es sind noch wenige Restplätze frei

Erhöhung der Mindestunterhaltssätze ab 01.01.2025 bzw. 01.01.2026 und neue Düsseldorfer Tabelle

Mit der

siebten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 15.11.2024

wurden die Mindestunterhaltssätze minderjähriger Kinder gemäß § 1612a Abs. 1 BGB wie folgt festgelegt:

  • in der ersten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 1 BGB): 482,00 EUR ab 01.01.2025 und 486,00 EUR ab 01.01.2026
  • in der zweiten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 2 BGB): 554,00 EUR ab 01.01.2025 und 558,00 EUR ab 01.01.2026
  • in der dritten Altersstufe (§ 1612a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 BGB): 649,00 EUR ab 01.01.2025 und 653,00 EUR ab 01.01.2026

Gleichzeitig wurde die neue

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2025

veröffentlicht, die aber nur leicht erhöhte Kindesunterhaltssätze vorsieht.

 

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) im Bundesgesetzblatt verkündet

Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem vom Bundestag am 26.09.2024 verabschiedeten Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie –

Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

– zugestimmt. Es wurde am 29.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt (zum großen Teil) am 01.01.2025 in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist es, Abläufe und Regeln zu vereinfachen und der Wirtschaft, insbesondere Selbstständigen und Unternehmern, mehr Zeit für ihre eigentlichen Aufgaben zu verschaffen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem:

  • kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege – diese müssen nur noch acht statt bisher zehn Jahre aufbewahrt werden
  • eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater, so dass Arbeitgeber ihren Steuerberatern nicht mehr schriftliche Vollmachten für die jeweiligen Sozialversicherungsträger ausstellen müssen
  • keine Hotelmeldepflicht mehr für deutsche Staatsangehörige
  • mehr digitale Rechtsgeschäfte per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht ohne das Erfordernis einer eigenhändigen Unterschrift
  • digitale Arbeitsverträge, so dass Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Vertragsbedingungen informieren können – dies hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 26.04.2024 zum ursprünglichen Regierungsentwurf gefordert
  • Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können
  • digitale Steuerbescheide

Justizstandort-Stärkungsgesetz und Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH im Bundesgesetzblatt verkündet

Das

Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland vom 07.10.2024 (Justizstandort-Stärkungsgesetz)

wurde am 10.10.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wird überwiegend am 25.04.2025 in Kraft treten und sieht im Wesentlichen die Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit vor. Damit sollen vor allem im Bereich der Wirtschaftszivilsachen Verfahren ab einem Streitwert von 500.000,00 € in englischer Sprache geführt werden können.

Am 30.10.2024 verkündet wurde das

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH vom 24.10.2024;

es trat am 31.10.2024 in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die Ermöglichung einer effizienteren Erledigung von Massenverfahren. Im Falle von Massenklagen können nun entscheidungserhebliche Rechtsfragen durch Leitentscheidung des Bundesgerichtshofs geklärt werden, selbst wenn Revisionen zurückgenommen werden oder ein Verfahren sich anderweitig erledigt. Dies soll zu einer Entlastung der Zivilgerichte und zu einer erhöhten Rechtssicherheit beitragen.

Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen 2025“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat möchte erneut den Einsatz regional verwurzelter Unternehmen mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.

Die erste Runde des Auszeichnungsprozesses dauert vom 01.01.2025 bis einschließlich 14.03.2025. Die Veranstaltung zur öffentlichen Auszeichnung der ausgewählten Maßnahmen findet am 20.05.2025 um 18:00 Uhr in der Allerheiligen-Hofkirche in München statt.

Über weitere Details der Auszeichnung informiert die Internetseite www.heimatverbundenesunternehmen.bayern.de.

Fortbildungsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. am 30.01.2025

Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 30.01.2025, eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Buchhaltung in der Kanzlei“ an. Sie findet von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr in der Kanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte in Würzburg, Berliner Platz 10, statt. Referentin ist Birgit Benker, Geprüfte Rechtsfachwirtin und Geprüfte Bilanzbuchhalterin.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der Ausschreibung.

19. vhw-Bundesrichtertagung am 02.12.2024

Am Montag, 02.12.2024, findet in Bergisch-Gladbach die 19. vhw-Bundesrichtertagung statt. Thema ist die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Städtebaurecht. Die Bundesrichter Prof. Dr. Andreas Decker, Dr. Achim Seidel und Dr. Sina Stamm vom 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig werden die für das öffentliche Baurecht wichtigen höchstrichterlichen Leitentscheidungen aus erster Hand erläutern und Insider-Einblicke in die neueste Rechtsprechung geben.

Nähere Informatonen entnehmen Sie bitte dem

Programm.

Die Teilnahme ist online oder in Präsenz möglich. Veranstaltungsdetails und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie hier:

30. Deutscher Pflege-Recht-Tag am 24.01. und 25.01.2025 in Berlin

Am 24.01. und 25.01.2025 veranstaltet der Springer Medizin Verlag in Kooperation mit der AG Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin den 30. Deutschen Pflege-Recht-Tag. Er richtet sich an Jurist*innen und alle mit dem Pflegerecht befassten Personen aus Anwaltschaft, Justiz, Behörden, Wissenschaft, Sozialversicherungen, Einrichtungen und Verbänden.

Nähere Einzelheiten, das Programm und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie unter https://www.gesundheitskongresse.de/berlin/2025/deutscher-pflege-recht-tag/.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg zum Miet- und WEG-Recht am 06.12.2024 in Bamberg

Am Freitag, 06.12.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht Michael Zwarg (Nürnberg).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch die Möglichkeit der Anmeldung enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 22.11.2024.

Vorstellung des ReFa-Berufs in der Würzbuger Jakob Stoll Realschule

Auf Einladung der Würzbuger Jakob Stoll Realschule haben mehrere Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte am 17.09.2024 den ReFa-Beruf beworben. Mitgewirkt haben die Rechtsanwaltsfachangestellten Valeria Romano (BFP-Rechtsanwälte) und Katja Lalaoui (Kanzlei Harff / Vorsitzende des RENO Würzburg e.V.) sowie die Rechtsanwälte Chan-Jo Jun und Dr. Jessica Flint. Einen kurzen Bericht über die Veranstaltung finden Sie hier:

Berufsvorstellung

Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ am 07.11. und 08.11.2024 in Hannover

Zum siebten Mal führt die Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Institut für Prozess- und Anwaltsrecht der Leibniz Universität Hannover am Freitag, 08.11.2024, in Hannover die Konferenz „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ durch. Sie befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema „Wie resilient ist die Anwaltschaft?“.

Am Vorabend, Donnerstag, 07.11.2024, wird das Buch „Rechtsanwälte als Täter – Die Geschichte der Reichs-Rechtsanwaltskammer“ präsentiert. Die BRAK hat hierzu bei dem Freiburger Rechtshistoriker Prof. Dr. Frank Schäfer eine umfassende Untersuchung in Auftrag gegeben, um die bislang wenig beleuchtete Rolle der Reichs-Rechtsanwaltskammer und der Anwaltschaft in der Zeit des Nationalsozialismus zu ergründen

Weitere Informationen finden Sie

sowie auf der Internetseite www.anwaltskonferenz.de. Registrierungen sind bis 01.11.2024 unter https://www.brak.de/anwaltskonferenz/2024 möglich.

Forschungsvorhaben zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Universität Erlangen-Nürnberg führt aktuell eine Studie zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung durch. Dabei sollen die Meinung von Anwältinnen und Anwälten zu diesem Thema sowie die Nutzung im Kanzleialltag und die Beweggründe dahinter in Erfahrung gebracht werden

Den Link zur entsprechenden Onlinebefragung finden Sie hier: www.t1p.de/gandalf-adr. Sie dauert etwa 15 Minuten und läuft bis Ende des Jahres.

Die Daten werden anonym und nach aktuellen wissenschaftlichen und datenschutzrechtlichen Standards erhoben und verarbeitet. Auftraggeber ist die Deutsche Stiftung Mediation, die im Rahmen des Wissenschaftsprojekt ‚GANDALF‘ unterschiedliche Forschungsvorhaben zum Thema außergerichtliche Streitbeilegung, Mediation usw. unterstützt.

 

Antidiskriminierungsberatung in Ober- und Unterfranken

Wenn Mandant:innen Diskriminierung erfahren haben und Beratung wünschen, ist die Antidiskriminierungsberatung die richtige Anlaufstelle – auch bei Anliegen, die keinen rechtlichen Schutz genießen. Hierzu bieten die Antidiskriminierungsberatungen „Füreinander in Oberfranken (FiO)“ mit Angeboten in Bamberg (Oberfranken West) und Hof (Oberfranken Ost) sowie „M.U.T. – Mittel- und unterfränkische Themenstelle gegen Diskriminierung“ u. a. mit Büros in Würzburg und Schweinfurt kostenlose Hilfe und Unterstützung an.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Zudem finden Sie nachstehend das

Programm

der Netzwerkkonferenz „Zukunft der Antidiskriminierungsarbeit in Bayern“, die am 22.11.2024 in Nürnberg stattfinden wird.

Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (8. Auflage von Juni 2024) wurde am 25.07.2024 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 13.09.2024 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, 8. Auflage Juni2024

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025/I

Die schriftliche Prüfung 2025/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 21.01.2025, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 23.01.2025, ab 08:00 Uhr

Prüfungsort ist für alle Prüflinge die Staatliche Berufsschule II (Ludwig-Erhard-Schule) in Schweinfurt, Ignaz-Schön-Straße 10.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 11.11.2024, bis Freitag, 29.11.2024, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 100,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2025/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 50,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Freitag, 07.02.2025, in der Staatlichen Berufsschule III Business School in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Donnerstag, 27.02.2025, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2025

Die Zwischenprüfung 2025 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 16.01.2025, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 25.11.2024, bis Freitag, 06.12.2024, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 50,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2025“ und der Name des Prüflings anzugeben.

Termine der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2025

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2025 wie folgt bekannt:

Schriftliche Prüfung (§ 14 Abs. 2 PO):

  • Dienstag, 11.03.2025 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 12.03.2025 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 13.03.2025 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2024.

Mündliche Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Mittwoch, 14.05.2025
  • Donnerstag, 15.05.2025

Mündliche Prüfung (§ 14 Abs. 4 PO):

  • Mittwoch, 21.05.2025
  • Donnerstag, 22.05.2025
  • Freitag, 23.05.2025

Anmeldeschluss ist Dienstag, 31.12.2024 (Ausschlussfrist). Bitte verwenden Sie das Anmeldeformular 2025 und richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.