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Ergebnisse der Untersuchung STAR 2020 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen Ergebnisbericht zur STAR-Befragung 2020 (Zahlen für das Jahr 2018) vorgelegt. Er befasst sich wie üblich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Anwaltschaft. Einzelheiten für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte (neuer Statusbericht)

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt weiter zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben viele Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden. Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte finden Sie im

Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das

  • Landgericht Coburg (Zivilabteilung) seit 11.02.2019
  • Amtsgericht Obernburg mit Zweigstelle Miltenberg (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Amtsgericht Aschaffenburg mit Zweigstelle Alzenau (alle Abteilungen) seit 23.09.2019
  • Landgericht Aschaffenburg (alle Abteilungen) seit 07.10.2019
  • Landgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Gemünden (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Kitzingen (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Amtsgericht Würzburg (alle Abteilungen) seit 14.10.2019
  • Landgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 11.11.2019
  • Amtsgericht Bad Kissingen (Zivil-, Familienabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung) seit 11.11.2019
  • Landgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 25.11.2019
  • Amtsgericht Bamberg (Zivil-, Familienabteilung) seit 03.02.2020
  • Amtsgericht Schweinfurt (alle Abteilungen) seit 10.02.2020
  • Amtsgericht Kulmbach seit 02.06.2020
  • Oberlandesgericht Bamberg (alle Abteilungen) seit 06.07.2020
  • Neu: Bayerische Oberste Landesgericht seit 14.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Bad Neustadt/Saale seit 14.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Forchheim seit 21.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Haßfurt seit 21.09.2020
  • Neu: Amtsgericht Coburg seit 12.10.2020 (Zivilabteilung, Abteilung für Mobiliar- und Immobiliarvollstreckung, Insolvenzgericht), seit 19.10.2020 (Familienabteilung), seit 26.10.2020 (Strafabteilung) und seit 02.11.2020 (Betreuungsgericht, Nachlassgericht)
  • Neu: Amtsgericht Kronach seit 12.10.2020 (Zivilabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung), seit 19.10.2020 (Familienabteilung), seit 26.10.2020 (Strafabteilung) und seit 02.11.2020 (Betreuungsgericht, Nachlassgericht)
  • Neu: Amtsgericht Lichtenfels seit 12.10.2020 (Zivilabteilung, Abteilung für Mobiliarvollstreckung), seit 19.10.2020 (Familienabteilung), seit 26.10.2020 (Strafabteilung) und seit 02.11.2020 (Betreuungsgericht)
  • Neu: Landgericht Coburg (Strafabteilung) seit 26.10.2020
  • Neu: Amtsgericht Bamberg (Strafabteilung) seit 23.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

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Zahlungsverkehr mit den Gerichten und Justizbehörden in Schleswig-Holstein

Bitte beachten Sie die

wonach Zahlungen an Gerichte und Justizbehörden in Schleswig-Holstein ab 01.01.2021 (vorbehaltlich anderer gesetzlicher Regelungen) unbar zu leisten sind. Als Zahlungsmittel stehen die Überweisung auf ein Konto der Landeskasse sowie die Verwendung elektronischer Gerichtskostenmarken zur Verfügung. Zahlungen per Gerichtskostenstempler werden nicht mehr angenommen.

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Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 am 01.01.2021 in Kraft getreten

Wie im Newsletter von Dezember 2020 bereits angekündigt ist das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 am 01.01.2021 in Kraft getreten. Es steht nachfolgend zum Download bereit.

Die wesentlichen Neuerungen im anwaltlichen Kostenrecht lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Die Wertgebühren nach §§ 13 und 49 RVG, die Betragsrahmengebühren in Straf- und Bußgeldsachen sowie die Festgebühren der Beratungshilfe werden um linear 10 % angehoben; die Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten um 20 %.
  • Der Regelwert in Kindschaftsschen (§ 45 Abs. 1 FamGKG) wird von 3.000,00 € auf 4.000,00 € erhöht; auch für Klagen auf Feststellung einer Mietminderung bei Wohnraummiete ist jetzt der Jahresbetrag der Mietminderung maßgeben (§ 41 Abs. 5 S. 1 GKG).
  • Strukturelle Änderungen gibt es insbesondere
    • bei der Anrechnung mehrerer Gebühren aus Teilwerten (§ 15a Abs. 2 RVG)
    • bei der Gebührenbestimmung bei Vorbefassung des Rechtsanwalts (§ 14 Abs. 2 RVG)
    • beim Anfall einer Einigungs- oder Erledigungsgebühr im Falle einer Beratung (Vorb. 1 VV RVG)
    • bei der Streitverkündung (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 1b) RVG)
    • beim Anfall der Terminsgebühr bei Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren (Nrn. 3104 und 3106 VV RVG)
    • beim Abschluss eines Mehrvergleichs im Sozial- und Verwaltungsrecht (Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG) sowie beim Mehrvergleich durch den im Wege der PKH/VKH beigeordneten Rechtsanwalt, auch im Rahmen des PKH-Bewilligungsverfahrens (§ 48 Abs. 1 und 3 RVG)
    • bei der Rückwirkung der Pflichtverteidigerbestellung (§ 48 Abs. 6 RVG), beim Längenzuschlag des Pflichtverteidigers (Vorb. 4.1 Abs. 3 VV RVG) und bei der Anrechnung von Zahlungen bei Pflichtverteidigung (§ 58 Abs. 3 RVG)
    • bei der Anrechnung auf die PKH-Vergütung (§ 58 Abs. 2 S. 2 RVG)
    • bei der Fahrtkostenpauschale (jetzt 0,42 € pro km) sowie beim Tage- und Abwesenheitsgeld (jetzt 30,00 €, 50,00 € und 80,00 €)

§ 60 RVG enthält eine Übergangsregelung. Entscheidend für die Anwendung des neuen Rechts ist für die Wahlanwaltsvergütung, dass die unbedingte Auftragserteilung nach 31.12.2020 erfolgt. Dies gilt auch für die Vergütung des bestellten oder beigeordneten Anwalts, es sei denn, dass ein Auftrag des Mandanten nicht zugrunde liegt; dann gilt das Datum der Bestellung bzw. Beiordnung.

Einen Überblick über die wichtigsten Gebührentabellen erhalten Sie auf der Internetseite rvg-tabelle.de von Sabine Jungbauer. Einen Prozesskostenrechner finden sie auf rvg-rechner.de.

Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften

Am 30.12.2020 ist das

im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Um Verbraucher vor überhöhten Inkassokosten zu schützen wurden u. a. Anpassungen bei der Geschäftsgebühr- und der Einigungsgebühr nach Nrn. 2300 und 1000 VV RVG vorgenommen und die Darlegungs- und Informationspflichten für Inkassodienstleister gemäß § 13a RDG sowie für Rechtsanwälte gemäß § 43d BRAO erweitert. Diese Änderungen (Art. 1, 2 und 3 des Gesetzes) werden allerdings erst am 01.10.2021 in Kraft treten.

Darüber hinaus sieht das Gesetz u.a. folgende Änderungen vor, die schon am 01.01.2021 in Kraft getreten sind:

  • Anpassungen in den §§ 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 und 753a ZPO.
  • Eine Ergänzung in § 4 Abs. 2 S. 1 EuRAG aufgrund des Ausscheidens des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Absenkung der Umsatzsteuersätze – Ergänzung der umsatzsteuerlichen Hinweise für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte

Zuletzt im 14. Sondernewsletter zur Corona-Krise von August 2020 wurden die umsatzsteuerlichen Hinweise der Bundesrechtsanwaltskammer für die Rechnungslegung durch und an Rechtsanwälte veröffentlicht. Sie wurden mit beigefügten

ergänzt. Der Beitrag ist auch auf der Internetseite der BRAK unter https://brak.de/w/files/01_ueber_die_brak/aus-der-arbeit-der-ausschuesse/hinweise-rechnungslegung-ust-absenkung-erhoehung_akt.stand_2020-12.pdf veröffentlicht.

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021

Die

vom 28.12.2020 sieht seit 01.01.2021 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 223,00 €
  • für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 491,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 393,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 410,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 340,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 311,00 €

Höhere Freibeträge wurden für die Stadt und den Landkreis München sowie für die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg festgelegt. Die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt ab 01.01.2021

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die neue

zum Kindesunterhalt vorgestellt. Sie ist seit 01.01.2021 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2020. Der Mindestunterhalt (Einkommensgruppe 1) für Kinder bis zum fünften Lebensjahr hat sich von 369,00 € auf 393,00 €, für Sechs- bis Elfjährige von 424,00 € auf 451,00 € und für Zwölf- bis 17-Jährige von 497,00 € auf 528,00 € erhöht. Dementsprechend sind auch die Tabellensätze der höheren Einkommensgruppen gestiegen.

Ebenso gestiegen ist das staatliche Kindergeld. Es beläuft sich seit 01.01.2021 auf 219,00 € für ein erstes und zweites Kind, 225,00 € für ein drittes Kind und jeweils 250,00 € für jedes weitere Kind.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2021

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2021 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 veröffentlicht. Diese steht nachfolgend zum Download bereit, ebenso eine Übersicht der Entwicklung seit 1998.

Die Anzahl der Ausbildungsverträge ist mit 3.690 im Vergleich zum Vorjahr (4.174) erneut gesunken; der Rückgang fällt mit -11,6 % deutlich höher aus als in den Vorjahren.

Im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.697 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr 3.074), im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 993 (Vorjahr: 1.100). 22 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge, darunter auch die RAK Bamberg.

Die Statistik für alle Freien Berufe können Sie hier herunterladen:

Im Ergebnis sind zwischen 01.10.2019 und dem 30.09.2020 von den Kammern der Freien Berufe insgesamt 43.240 (Vorjahr: 46.326) neue Ausbildungsverträge registriert worden. Dies bedeutet einen Rückgang um 6,7 % gegenüber dem Vorjahreswert. Betrachtet man die regionale Verteilung, sind Rückgänge sowohl in den alten Bundesländern (-6,7 % bzw. 2.785 Verträge weniger als im Vorjahr) als auch in den neuen Bundesländern (-6 % bzw. 301 Verträge weniger) zu verzeichnen.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 wurde durch Verordnung vom 30.10.2020 geändert. Die Änderung ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Den Verordnungstext finden Sie nachstehend, ebenso ein Scheiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Landesjustizprüfungsamt) mit weiteren Erläuterungen.

15th Hannover PreMoot als First Hannover PreMoot Week

Die Bundesrechtsanwaltskammer sucht für den nächsten Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot interessierte Kolleginnen und Kollegen, die sich als Schiedsrichter engagieren und zur Vorbereitung an einer virtuellen PreMoot-Woche vom 15.02. bis 20.02.2021 teilnehmen würden. Näheres entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

RVG-Anpassung kann zum 01.01.2021 in Kraft treten

Der Bundesrat hat am 18.12.2020 einstimmig das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 gebilligt. Vorbehaltlich der rechtzeitigen Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt wird die RVG-Reform damit am 01.01.2021 in Kraft treten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der gemeinsamen Presseerklärung von Bundesrechtsanwaltskammer und Deutschem Anwaltverein.

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2021

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2021 beschlossen.

Neu ist die Erweiterung der bisherigen Abteilung VII, die ab 01.01.2021 als Vermittlungs- und Geldwäscheabteilung auch für die Aufsicht nach dem Geldwäschegesetz zuständig ist. Bislang oblag dies der Beschwerdeabteilung II. Die Bearbeitung von GwG-Sachen wird in erster Linie von Rechtsanwalt Dr. Jörg Händler (Bamberg) und Rechtsanwalt Peter Hilgarth (Mainaschaff) erfolgen.

Einen Überblick über die Vorstandsabteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Auch ab 01.01.2021 kein kammereigener Anwaltssuchservice

Im Newsletter von September 2020 wurde darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg sowohl telefonisch als auch auf ihrer Internetseite www.rakba.de keinen eigenen Anwaltssuchservice mehr anbietet. Denn die Aktualität der veröffentlichten Daten, insbesondere die von den Mitgliedern bearbeiteten Rechtsgebiete, konnte nicht länger gewährleistet werden.

Diese zunächst bis Ende 2020 gültige Regelung hat der Kammervorstand nunmehr unbefristet verlängert. Damit wird auch ab 01.01.2021 eine Anwaltssuche nur über das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis der Bundesrechtsanwaltskammer oder über diverse Anbieter im Internet möglich sein. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.rakba.de/anwaltssuche/.

Fortbildung von Fachanwälten 2021

Ebenso wie im Jahr 2020 ist es derzeit nicht vorgesehen, die Verpflichtung zur Fortbildung nach § 15 FAO für 2021 pandemiebedingt auszusetzen. Denn: Fortbildung ist auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen möglich.

Angesichts der besonderen und anhaltenden Situation seit März 2020 hat das zuständige Gremium der Rechtsanwaltskammer Bamberg stets sorgfältig den Einzelfall bei Anwendung von § 15 FAO und § 43 c Abs. 4 Satz 2 BRAO im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt.

Insbesondere wurden Nachbesserungen zu Teilnahmenachweisen nicht gefordert, auch wenn diese den Erfordernissen nicht unbedingt gerecht wurden. Angesichts des Umstands, dass vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll hiermit an die Vorgaben aus § 15 Abs. 2 FAO erinnert und künftig um Beachtung gebeten werden:

Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden.

Bitte tragen Sie im kommenden Jahr dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung der beiden Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.

§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.

Keine Verlegung der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten im Januar 2021

Trotz der Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schulschließungen werden die Zwischenprüfung am Donnerstag, 14.01.2021, und die schriftiche Abschlussprüfung am Dienstag, 19.01.2021, und Donnerstag, 21.01.2021, jedenfalls derzeit nicht verschoben. Alle Berufsschulen im Kammerbezirk haben erklärt, ihre Räumlichkeiten wie geplant zur Verfügung stellen zu können.

Eine – auch kurzfristige – Verlegung insbesondere der Zwischenprüfung muss aber vorbehalten bleiben. Bitte verfolgen Sie hierzu die Informationen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/corona-krise/ und https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine/.

Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Zum 01.12.2020 ist die bisherige Ausschussvorsitzende, Geprüfte Rechtsfachwirtin Maria Karehnke (Bamberg), aus dem Berufsbildungsausschuss der RAK Bamberg ausgeschieden. Den Vorsitz wird bis zur Wahl eines/r neuen Vorsitzenden der amtierende Stellvertreter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg), kommissarisch führen.

Ein neues Ausschussmitglied wird erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode am 01.01.2024 berufen werden. Mit Genehmigung des Oberlandesgerichts Bamberg wird bis dorthin ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Arbeitnehmervertreter die Aufgaben übernehmen.

Einzelheiten zum Berufsbildungsausschuss finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/berufsbildungsausschuss/.

Neubesetzung der Schlichtungsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat beschlossen, die beiden Schlichtungsausschüsse, die gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden eingerichtet sind, mit Wirkung ab 01.01.2021 wie folgt zu besetzen:

Schlichtungsausschuss Bamberg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof):

  • Rechtsanwalt Markus Baumann, Bamberg (Arbeitgebervertreter)
  • Rechtsanwaltsfachangestellte Roswitha Derfuß, Bamberg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Studiendirektorin i.R. Monika Ochs, Bamberg (Berufsschullehrerin)

Schlichtungsausschuss Würzburg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg):

  • Rechtsanwalt Marc Doßler, Würzburg (Arbeitgebervertreter)
  • Rechtsanwaltsfachangestellte Sabine Rothemel, Würzburg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrätin Anja Hügelschäfer, Würzburg (Berufsschullehrerin)

Näheres zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/ausbildung/probleme-in-der-ausbildung/.

Corona-Lockdown vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 – Auswirkungen auf die Anwaltstätigkeit

Bereits am 09.12.2020 hatte der Freistaat Bayern – wie schon am 16.03.2020 – erneut den Katastrophenfall ausgerufen. Dadurch war der seit 02.11.2020 geltende „Lockdown light“ nochmals verschärft worden. Die Regelungen im Einzelnen waren in der

enthalten, die eigentlich bis 05.01.2021 Gültigkeit besitzen sollte.

Weil eine Senkung der Infektionszahlen auch dadurch nicht zu erreichen war, gilt vom 16.12.2020 bis 10.01.2021 allerdings ein „harter“ Lockdown, der nach der

insbesondere eine allgemeine Ausgangsbeschränkung und in der Zeit von 21:00 Uhr bis 05:00 Uhr eine Ausgangssperre umfasst (mit einer Sonderregelung für Weihnachten). Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch aus triftigen Gründen möglich. Hierzu gehören beispielsweise die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, so dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ihre Kanzlei weiterhin aufsuchen dürfen.

Ob es Mandantinnen und Mandanten erlaubt ist, einen Anwaltstermin wahrzunehmen, ist allerdings unklar. Vom Deutschen Anwaltverein wird die Frage bejaht.

Die Kammer empfiehlt allen Kolleginnen und Kollegen, vorsorglich auf persönliche Besprechungen zu verzichten und sich auf Telefonate, Videokonferenzen oder E-Mail-Kontakt zu beschränken. Eine Ausnahme gilt sicherlich in unaufschiebbaren Fällen, in denen ein persönliches Treffen zwingend erforderlich ist.

Bei Verstößen gegen die angeordneten Maßnahmen ist weiterhin mit einem empfindlichen Bußgeld zu rechnen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem neuen

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Corona – Erweiterung und Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Die Bundesregierung hat das am 24.06.2020 beschlossene Programm „Ausbildungsplätze sichern“, das bis Ende 2020 befristet war, verlängert und ausgeweitet. Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – können daher bis Juni 2021 Prämien bzw. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Corona-Pandemie betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen, oder wenn sie Auszubildende, die ihre Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren haben, übernehmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

und der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die Verlängerung des Programms sollte auch für Anwaltskanzleien ein Anreiz sein, weiterhin oder sogar in verstärktem Maße Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg appeliert erneut an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, dem Nachwuchs eine Chance zu geben und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.

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Corona – Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:

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Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen

Lesen Sie bitte den Aufsatz von Rechtsanwalt Sven Krautschneider zum Thema „Arbeiten mit dem beA während der pandemiebedingten Einschränkungen“, der in der aktuellen Ausgabe des BRAK-Magazins (Heft 6/2020) veröffentlicht ist.

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Einführung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs in Bremen

Im Bundesland Bremen wird zum 01.01.2021 für die Arbeitsgerichtsbarkeit, die Finanzgerichtsbarkeit und die Sozialgerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Landessozialgerichts Niedersachen-Bremen) der elektronische Rechtsverkehr für professionelle Verfahrensbeteiligte verpflichtend einführt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

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Fachinfo-Broschüre RVG-Tabelle 2021 für ReNos und ReFas

Am 10.12.2020 ist die neue Fachinfo-Broschüre „RVG-Tabelle 2021 für ReNos und ReFas – Richtig abrechnen mit den neuen Gebührentabellen und wertvollen Praxishinweisen zur Berechnung des neuen Prozesskostenrisikos“ von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer erschienen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Die RVG-Tabelle steht hier zum Download bereit: