Bundestag beschließt die „große BRAO-Reform“ und weitere Gesetze

Am 10.06.2021 hat der Deutsche Bundestag die sog. „große BRAO-Reform“ beschlossen. Das „Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe“ (so der offizielle Titel) wurde im Wesentlichen so verabschiedet, wie es der Regierungsentwurf vom 20.01.2021 bereits vorsah. Von zentraler Bedeutung für die Anwaltschaft sind insbesondere folgende Regelungen:

  • Rechtsanwälte können ihren Beruf zukünftig mit allen freien (auch nicht verkammerten) Berufen nach § 1 Abs. 2 PartGG ausüben, § 59c Abs. 1 BRAO-E.
  • Für Berufsausübungsgesellschaften sind alle Gesellschaftsformen nach deutschem Recht einschließlich der Handelsgesellschaften zulässig, § 59b Abs. 2 BRAO-E.
  • Nach § 31b BRAO-E richtet die Bundesrechtsanwaltskammer für jede im Gesamtverzeichnis eingetragene Berufsausübungsgesellschaft (zwingend) ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach empfangsbereit ein. Für mehrere Standorte bzw. Zweigniederlassungen können Berufsausübungsgesellschaften fakultativ weitere Gesellschaftspostfächer erhalten. Auch das Gesellschaftspostfach stellt einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a Abs. 3 ZPO und der entsprechenden Parallelvorschriften in den anderen Verfahrensordnungen dar.
  • Ein nichtanwaltlicher Arbeitgeber, der zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen berechtigt ist, kann Rechtsdienstleistungen auch durch von ihm angestellte Syndikusrechtsanwälte erbringen, § 46 Abs. 6 BRAO-E.

Der Bundesrat hat das Gesetz am 25.06.2021 gebilligt. Es wird (wohl) am 01.08.2022 in Kraft treten.

Ebenso beschlossen wurden:

  • Das „Gesetz zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (das in einigen Bereichen auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte betrifft); tritt am 01.07.2021 in Kraft
  • Das „Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt“ (sog. Legal-Tech-Gesetz); tritt am 01.10.2021 in Kraft
  • Das „Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften“; tritt am 01.10.2021 in Kraft

Weitere Informationen finden Sie u. a. auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.