Corona – Aufhebung der Impfpriorisierung

Seit 07.06.2021 ist die Impfpriorisierung bundesweit aufgehoben. Durch eine entsprechende Änderung der Corona-Impfverordnung steht die Corona-Schutzimpfung jetzt allen Bürgern offen, ohne Rücksicht auf ihr Alter, ihren Gesundheitszustand, ihre Stellung oder ihre berufliche Tätigkeit. Dies gilt grundsätzlich sowohl in den Impfzentren als auch in Arztpraxen und Betrieben. Näheres entnehmen Sie bitte der

Allerdings haben die Bundesländer nach § 16 Abs. 4 CoronaImpfV die Möglichkeit, an der früheren Priorisierung festzuhalten. Hiervon hat u. a. der Freistaat Bayern Gebrauch gemacht, soweit es die Schutzimpfungen in den bayerischen Impfzentren betrifft (in den bayerischen Arztpraxen wurde die Impfpriorisierung bereits am 20.05.2021 aufgehoben). Dort gelten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte also weiterhin als Personen mit erhöhter Priorität (§ 4 Abs. 1 Nr. 4. b) CoronaImpfV vom 31.03.2021).

Nach aktuellen Meldungen soll in den nächsten Tagen aber auch die Priorisierung in den bayerischen Impfzentren aufgehoben werden.

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