Corona – Verlängerung der Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfe III, welche die Fördermonate November 2020 bis Juni 2021 betrifft, als Überbrückungshilfe III Plus bis 30.09.2021 verlängert. Gleiches gilt für die Neustarthilfe, die nunmehr als Neustarthilfe Plus beantragt werden kann. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Neu ist die Gewährung einer Restart-Prämie, mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können. Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000,00 € pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

Die Antragstellung erfolgt über die bekannte Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Bei der neuen Überbrückungshilfe III Plus mit der Laufzeit Juli bis September 2021 werden auch weiterhin Abschlagszahlungen geleistet. Diese enden bei der Überbrückungshilfe III am 30.06.2021. Anträge (ohne Abschlagszahlungen) können aber noch bis 31.08.2021 gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://brak.de/die-brak/coronavirus/#Überbrückungshilfe.

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