Interdisziplinäre Tagung zum Arzthaftungsrecht am 07.07. und 08.07.2023 in Fischbachau

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz veranstaltet am 07.07. und 08.07.2023 in Fischbachau eine Tagung zum Arzthaftungsrecht, die sich sowohl an Richterinnen und Richter als auch an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wendet und dem interdisziplinären Erfahrungsaustausch ein Forum bieten soll. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Teilnahmegebühren fallen nicht an. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte müssen für ihre Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten allerdings selbst aufkommen. Die Kosten für Übernachtung und Vollpension werden (aktueller Stand) bei ca. 95,00 € p.P./T liegen, die vor Ort im Hotel zu bezahlen wären.

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Anwaltschaft sind 15 Plätze vorgesehen. Ihre Anmeldung richten Sie bitte bis 21.04.2023 per E-Mail oder beA an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter Angabe Ihrer Personendaten, des Titels bzw. der Funktionsbezeichnung (insbesondere zur Angabe im Teilnehmerverzeichnis) und der (Kanzlei-) Anschrift (bitte auch E-Mail-Adresse und Telefonnummer).

Wissenschaftliche Umfrage „Wie nehmen Sie Ihre Rolle im Rahmen der Sicherung des gleichen Zugangs zum Recht wahr?“

Das Institut für anwaltsorientierte Juristenausbildung (IAJ) am Fachbereich Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universität Gießen lädt im Rahmen eines Forschungsprojektes zur anwaltlichen Beratungshilfe und dem gleichen Zugang zum Recht alle Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Zivilrecht zu einer (anonymen) Online-Befragung ein, die noch bis 19.03.2023 zugänglich ist.

Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, das Forschungsvorhaben durch Ihre Erfahrungswerte, Einschätzungen und Wahrnehmungen zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem offiziellen

Einladungsschreiben.

Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.

 

 

Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamts 2023 – Bitte um Unterstützung

Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Freien Berufe um Unterstützung bei der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2023, der größten freiwilligen Haushaltserhebung der amtlichen Statistik, die alle fünf Jahre stattfindet, gebeten. Nähere Informationen hierzu und die Möglichkeit der Anmeldung können Sie der nachfolgenden E-Mail des Bundesverbandes der Freien Berufe vom 16.02.2023 entnehmen.

E-Mail des BFB vom 16.02.2023

Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat möchte im Rahmen des Zukunftsdialogs Heimat.Bayern den Einsatz regional verwurzelter Unternehmen mit der Auszeichnung „Heimatverbundenes Unternehmen“ für hervorragende Maßnahmen würdigen. Ausgezeichnet werden vorbildliche Maßnahmen (Best-Practice-Beispiele), die durch bayerische Unternehmen durchgeführt oder unterstützt werden bzw. wurden. Die Maßnahmen können sowohl abgeschlossene Vorhaben umfassen als auch längerfristige, ggf. noch laufende Maßnahmen.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Bewerbung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten. Bitte beachten Sie die am 24.03.2023 ablaufende Frist.

Praxisleitfaden Prozesskostenhilfe

Im ffi Verlag ist die kostenfreie eBroschüre „Leitfaden Prozesskostenhilfe: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe praxisnah erklärt“ erschienen. Sie liefert Expertenwissen rund um PKH und VKH: Welche Voraussetzungen gelten für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe? Wie ist die finanzielle Situation der Mandantin oder des Mandanten zu bewerten und welche Kosten werden gedeckt? Der Leitfaden behandelt die wichtigsten Aspekte rund um die Beantragung und Bewilligung und dient als kompaktes Nachschlagewerk zu aktuellen Freibeträgen und Spezialfällen der PKH. Er steht nachfolgend zum Download bereit.

ffi Leitfaden PKH

Wahl zur Satzungsversammlung 2023 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2022 veröffentlicht und am 09.01.2023 per beA bzw. per Post an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge nur noch bis Freitag, 10.02.2023, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/satzungsversammlung/.

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Die Adressierung des „richtigen“ beA – Oder: Wie vermeidet man „Fehlzustellungen“ durch Gerichte?

Rechtsanwältin Julia von Seltmann, BRAK, Berlin: Goodbye beA-Win-32-Bit! – Anhebung der Beschränkung der Nachrichtengrößen und Umstellung der beA Client Security

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach (beSt) eingerichtet

Nach Mitteilung der Bundessteuerberaterkammer ist am 01.01.2023 die Steuerberaterplattform und mit ihr das besondere elektronische Steuerberaterpostfach (beSt) an den Start gegangen. Es wird verpflichtend für jedes eingetragene Kammermitglied sowie für steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet und entspricht als sicherer Übermittlungsweg der Steuerberater dem beA für Rechtsanwälte.

Seit Inbetriebnahme ist auch die Kommunikation zwischen beA und beSt möglich; die Bundesrechtsanwaltskammer hat die entsprechenden Einstellungen vorgenommen. Allerdings sind noch nicht alle Steuerberaterinnen und Steuerberater registriert, sodass noch nicht alle über ihr beSt erreichbar sind. Diejenigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater adressieren möchten, können in der Adresssuche im beA den Namen der Steuerberaterin oder des Steuerberaters eingeben. Sollte die Registrierung bereits erfolgt sein, wird das entsprechende Postfach angezeigt. Dass es sich um ein beSt handelt, ist an der EGVP-Rolle „egvp_best“ oder an der SAFE-ID, die mit „DE.BStBK“ beginnt, zu erkennen.

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Corona – Vorzeitiges Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023

Die Bundesregierung hat am 25.01.2023 das vorzeitige Aus der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 beschlossen. Arbeitgeber und Beschäftigte können dann eigenverantwortlich festlegen, ob und welche Maßnahmen zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz erforderlich sind. Ursprünglich war vorgesehen, dass die aktuelle SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 26.09.2022 bis 07.04.2023 gelten soll. Ziel war es, die Infektionszahlen in den kalten Monaten beherrschbar zu halten und insbesondere Belastungen der Wirtschaft und des Gesundheitssystems zu reduzieren.

Ebenfalls ab 02.02.2023 entfällt in Zügen und Bussen des Fernverkehrs die Maskenpflicht.

Die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wurde bereits am 19.01.2023 bis zum Ablauf des 17.02.2023 verlängert.

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Geldwäsche – Registrierung im elektronischen Meldeportal goAML Web

In ihren Nachrichten aus Berlin (Ausgabe 2/2023 vom 25.01.2023) hat die Bundesrechtsanwaltskammer daran erinnert, dass sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bis spätestens 01.01.2024 im Meldeportal für Geldwäsche-Verdachtsmeldungen (goAML) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) registrieren müssen. Dies gilt unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG).

Alle Kolleginnen und Kollegen sollten sich zudem schon im Vorfeld mit Ihren Pflichten im Zusammenhang mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfall unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können. Im Meldeportal und auf der Website der FIU finden sich Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung signalisiert man der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Newsletter der RAK Bamberg (Ausgabe Juni 2021).

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem (privaten) Baurecht am 24.03.2023

Am Freitag, 24.03.2023, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Update: OLG-Rechtsprechung zum privaten Baurecht“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Ulrich Schröder, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main. Er wird einen Überblick über die aktuelle Entwicklung des privaten Baurechts in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geben.

Die Einladung mit der Möglichkeit der Anmeldung wird in Kürze per beA an alle Kammermitglieder versandt.

Studienmesse Bamberg am 04.03.2023

Am Samstag, 04.03.2023, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2023 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen.

Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.

Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.

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Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2023

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch in diesem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden, anbietet. Die genauen Termine (der erste Kurs fand bereits am 28.01.2023 statt) entnehmen Sie bitte der Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 04.02. und 21.03.2023

Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am Samstag, 04.02.2023, eine Fortbildungsveranstaltung aus dem anwaltlichen Kostenrecht anbietet. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt. Referent ist Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Einladung.

Seminarausschreibung RVG Praxisprobleme 04.02.2023

Ein weiteres Online-Seminar mit dem Titel „Gute Mandantenbetreuung durch eine professionelle Außendarstellung der Kanzlei sowie ein gelebtes Beschwerdemanagement“ folgt am Dienstag, 21.03.2023, von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr. Referentin ist Ronja Tietje, selbstständige Dozentin im Bereich Kanzleimanagement aus Bremen. Nähere Einzelheiten finden Sie in der Ausschreibung. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.03.2023.

Seminarausschreibung Mandantenbetreuung 21.03.2023

Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltungen des RENO Würzburg e.V. am 16.03.2023

Der RENO Würzburg e.V. bietet am Donnerstag, 16.03.2023, zwei Fortbildungsveranstaltungen zur Zwangsvollstreckung und zum anwaltlichen Kostenrecht an. Sie finden jeweils im Burkardushaus, Tagungszentrum am Dom, in Würzburg, Am Bruderhof 1, statt.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen.

Juristenball am 13.05.2023 in Nürnberg

Am Samstag, 13.05.2023, laden die Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg, der Landesnotarkammer Bayern, der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Steuerberaterkammer Nürnberg zum diesjährigen Juristenball ein. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Kartenbestellung entnehmen Sie bitte dem Programm.

Umfrage zur Evaluierung des § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

Im Newsletter von November 2022 wurde bereits auf die Evaluierung von § 1 Abs. 5 des Außensteuergesetzes und der Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung hingewiesen, die das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) im Auftrag des Bundesministeriums der Finanzen durchführt und bei der auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um ihre Einschätzung der neuen Regelungen auf Grundlage ihrer Erfahrungen gebeten werden.

Mittlerweile wurde die Frist zur Teilnahme an der Online-Befragung bis 28.02.2023 verlängert. Zur Umfrage gelangen Sie über diesen Link.

Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2023“

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Reisekosten eines nicht im Bezirk des Gerichts niedergelassenen Anwalts, dessen Hinzuziehung nicht notwendig war, bis zur höchstmöglichen Entfernung innerhalb des Gerichtsbezirks zu erstatten. Um die Reiskostenabrechnung auswärtiger Anwälte so effizient wie möglich zu gestalten und der Kanzlei eine aufwändige und nicht selten undurchführbare Recherche zu ersparen, listet die – gratis erhältliche – Fachinfo-Tabelle „Gerichtsbezirke 2023“ sämtliche deutschen Gerichte und den jeweils am weitesten entfernten Ort sowie die daraus resultierenden Fahrtkosten auf.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des ffi-Verlags. Die Fachinfo-Tabelle steht hier zum Download bereit: Gerichtsbezirke_2023

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023

Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2023 vom 22.12.2022 sieht seit 01.01.2023 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 251,00 €
  • für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 552,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 442,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 462,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 383,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 350,00 €

Höhere Freibeträge wurden für die Stadt und den Landkreis München sowie für die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg festgelegt.

Fortbildung und Fortbildungsnachweise von Fachanwälten

Alle Fachanwältinnen und Fachanwälte, die für das Kalenderjahr 2022 noch keine ausreichende Fortbildung nach § 15 FAO nachgewiesen haben, werden gebeten, ihre Bestätigungen spätestens im Laufe des Monats Januar 2023 an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln (gerne per beA). Hierbei wird daran erinnert, dass die Fortbildung grundsätzlich bis 31.12.2022 durchgeführt und belegt werden muss. Die frühere Verwaltungspräxis der Rechtsanwaltskammer, wonach versäumte Fortbildung bis 31.03. des Folgejahres nachgeholt werden konnte, kann aufgrund der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 05.05.2014, AnwZ (Brfg) 76/13) nicht aufrechterhalten bleiben. Dies ist nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Im Übrigen bitten wir zu beachten, dass die Verpflichtung zur Fortbildung auch bei fortdauernder Corona-Pandemie im Kalenderjahr 2023 nicht ausgesetzt wird. Denn Fortbildung ist auch außerhalb von Präsenzveranstaltungen möglich. Angesichts der besonderen und anhaltenden Situation seit März 2020 hat das zuständige Gremium der Rechtsanwaltskammer Bamberg stets sorgfältig den Einzelfall bei Anwendung von § 15 FAO und § 43c Abs. 4 Satz 2 BRAO im Rahmen der zu treffenden Ermessensentscheidung berücksichtigt. Insbesondere wurden Nachbesserungen zu Teilnahmenachweisen nicht gefordert, auch wenn diese den Erfordernissen nicht unbedingt gerecht wurden.

Weil vermehrt Online-Fortbildung betrieben wird, soll gleichzeitig an die Vorgaben des § 15 Abs. 2 FAO erinnert werden: Bei Fortbildungsveranstaltungen, die nicht in Präsenzform durchgeführt werden, müssen die Möglichkeiten der Interaktion des Referenten mit den Teilnehmern sowie der Teilnehmer untereinander während der Dauer der Fortbildungsveranstaltung sichergestellt sein und der Nachweis der durchgängigen Teilnahme erbracht werden. Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass auf dem Fortbildungsnachweis/der Teilnahmebescheinigung die Einhaltung beider Komponenten vom Veranstalter bestätigt wird. Es kann sonst nicht gewährleistet werden, dass eine Anerkennung erfolgt.

§ 15 Abs. 4 FAO sieht darüber hinaus vor, dass bis zu fünf Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden können, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Die Nachweispflichten gegenüber der Rechtsanwaltskammer regelt § 15 Abs. 5 FAO.

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2023

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Dezembersitzung die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2023 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Wegen des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ist der Kammervorstand derzeit nur mit 18 Personen besetzt. Die volle Stärke von 19 Mitgliedern wird erst wieder nach der Neuwahl im Frühjahr 2024 erreicht werden. Es wird deshalb um Verständnis gebeten, sollte sich die Bearbeitung mancher Anträge etwas verzögern.

Corona – neue Entwicklungen

Der bayerische Ministerrat hat beschlossen, die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr mit Wirkung ab 10.12.2022 aufzuheben. Es wird jedoch empfohlen, auch weiterhin eine Maske zu tragen.

Im Übrigen wurde die am 09.12.2022 auslaufende 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis einschließlich 20.01.2023 verlängert. Diese sowie umfangreiche weitere Informationen zur Corona-Pandemie, auch zu den Auswirkungen auf Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. den Betrieb einer Anwaltskanzlei, finden Sie wie gewohnt auf der Internerseite der Rechtsanwaltzkammer Bamberg

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Geldwäsche – aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise der RAK Bamberg

Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.

Die aktualiserte Fassung (7. Auflage von Oktober 2022) wurde am 04.11.2022 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 09.12.2022 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Internetseite der RAK Bamberg zu finden.

Auslegungs- und Anwendungshinweise (7. Auflage Oktober 2022)